Übertragung von Pensionsverpflichtungen: BFH zur erstmaligen Anwendung des § 4f EStG
Beratungspraxis Unternehmenssteuern Übertragung von Pensionsverpflichtungen: BFH zur erstmaligen Anwendung des § 4f EStG
Mit Urteil vom 20. März 2025 (Aktenzeichen IV R 27/22) stellt der BFH klar: Für die Anwendung des § 4f EStG kommt es auf den Zeitpunkt der Verpflichtungsübernahme an – nicht auf die Entstehung des Aufwands. § 4f EStG gilt somit nur, wenn die Übernahme in einem Wirtschaftsjahr nach dem 28. November 2013 vereinbart wurde. Für die Praxis bringt das Urteil vor allem Rechtssicherheit: Eine rückwirkende Anwendung des § 4f EStG auf Aufwendungen, die nachträglich entstehen, obwohl die Verpflichtung vor dem Stichtag übernommen wurde, ist somit ausgeschlossen. Bei konzerninternen Übertragungen verlangt der BFH zusätzlich, dass sowohl die Konditionen der Verpflichtungsübernahme als auch etwaige Rückdarlehensvereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten – andernfalls fehlt es an der betrieblichen Veranlassung.
Martin Kröner
Zekiye Kaya
Peter Zeitschel
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Beratungskosten beim Anteilsverkauf einer Enkelgesellschaft
Beratungspraxis Unternehmenssteuern Beratungskosten beim Anteilsverkauf einer Enkelgesellschaft
Bei der Veräußerung mittelbarer Beteiligungen innerhalb eines Konzerns entstehen regelmäßig Beratungskosten auf Ebene der Konzernmutter. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 (Aktenzeichen 7 K 1811/21 K) entschieden, dass diese Beratungskosten bei Kapitalgesellschaften sofort abzugsfähig sind. Das Urteil betrifft die Veräußerung einer Enkel- durch eine Tochtergesellschaft.
Jan Evers
Zekiye Kaya
Torben Schlitt
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