Beratungspraxis Unternehmenssteuer
Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft kann ertragsteuerlicher Organträger sein
Mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. I R 23/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch rein geschäftsleitende Holding-Personengesellschaften als Organträger im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft fungieren können – selbst dann, wenn keine entgeltlichen konzerninternen Dienstleistungen erbracht werden. Diese Entscheidung stellt eine deutliche Erweiterung des Verständnisses der gewerblichen Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar.