Kundenschutz im TKG: Telekommunikationsunternehmen unterliegen vor dem OLG Köln
Wichtige Entscheidung im Telekommunikationsrecht Kundenschutz im TKG: Telekommunikationsunternehmen unterliegen vor dem OLG Köln
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln sich mit der Gestaltung von Kündigungsrechten und Transparenzpflichten von Telekommunikationsdiensteanbietern befasst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von den Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer digitalen Prozesse zur Verfügung gestellten Informationen die Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllen. Was bedeuten die Entscheidungen für Verbraucher und Unternehmen? Und welche Anpassungen sind nun erforderlich?
Nadine Serwotka
Lukas Schwellenbach
| Lesezeit 6 Min. |