Gewerbesteuer bei Offshore-Windparks – Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zerlegung und Ertragshoheit
Steuerrecht & Windenergie Gewerbesteuer bei Offshore-Windparks – Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zerlegung und Ertragshoheit
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Bundesland keine Hebeberechtigung für Gewerbesteuer beanspruchen darf, wenn ein Offshore-Windpark in einem gemeindefreien Gebiet des deutschen Küstenmeers liegt. Damit war – entgegen der bisherigen Praxis des Landes Niedersachsen – nur die Sitzgemeinde berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Die Entscheidung kann sich auf die Gewerbesteuerbelastung von Offshore-Windparks auswirken und hat daher erhebliche Praxisrelevanz. Wir beleuchten die Einzelheiten.
Lukas Kawka
Franziska Angela Klaus
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