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Prüfungen gemäß § 64 EEG

Wir unterstützen energieintensive Unternehmen

Strom kommt aus der Steckdose. Technisch gesehen keine falsche Aussage, aber auch hier verbirgt sich das meiste hinter einer Wand. Kaufmännisch gesehen gehört die Erzeugung, der Vertrieb und die Verteilung von Energie zu den komplexesten Abrechnungssystemen, die nicht „mal eben“ beurteilt werden können. Zusätzlich ist in vielen Industrien Strom mit einer der teuersten Rohstoffe geworden. Daher spielen auch beihilferechtliche Themen (Subventionen) eine Rolle. Und um die kaufmännischen Vorgänge richtig würdigen zu können, braucht man auch noch ein gewisses Maß an technischem Verständnis.

Sie sind ein Energieversorgungsunternehmen oder ein energieintensives Unternehmen? Und Sie haben Fragen?

Wir können Sie unterstützen, zum Beispiel im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG 2014, demnächst EEG 2017).

Ansprechpartner

Norbert Heinemann

Wirtschaftsprüfung

Treten Sie mit uns in Kontakt
Ansprechpartner

Stefan Sinne

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Wobei?

  • bei Bescheinigungen von Energieversorgungsunternehmen für die Übertragungsnetzbetreiber
  • bei Bescheinigungen zur Einspeisung von erneuerbaren Energien
  • bei der Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen und Schienenbahnen

Womit?

  • Klärung von Anspruchsvoraussetzungen / Antragsfähigkeitsprüfung und Aufzeigen von Optionen
  • Unterstützung bei der Schaffung EEG-konformer Antragsvoraussetzungen , Begleitung von Anpassungen der  Unternehmensstruktur durch ein Team aus Energie-, Gesellschafts- und Steuerrechts- Experten  - kompletter Service aus einer Hand
  • Klärung von Auslegungs- und Zweifelsfragen
  • Antragsprüfung