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Prüfungen nach energierechtlichen Vorschriften

Mit uns behalten Sie den Überblick

KWKG, StromNEV, EnWG, AbLastV und KAV(*) …

...diese Abkürzungen sagen Ihnen erstmal nichts? Und Sie denken, damit habe ich nichts zu tun? Achtung: hier könnten Sie schon nicht mehr richtig liegen. Nehmen wir einmal an, Sie betreiben als Industrieunternehmen eine Anlage, die sowohl Strom als auch Wärme produziert und verkaufen diese Mengen zum Teil an Dritte. Möglicherweise transportieren Sie den Strom oder die Wärme auch noch über eigene Leitungen. Die gute Nachricht ist, dass Sie auch weiterhin ein Industrieunternehmen sind. Sie sind kraft Gesetzes aber auch ein Energieversorgungsunternehmen und ein Anlagenbetreiber, mit zusätzlichen Informations- und Prüfungspflichten.

Ansprechpartner

Norbert Heinemann

Wirtschaftsprüfung

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Stefan Sinne

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In vielfältiger Weise hat der Gesetzgeber solche Informations- und Prüfungspflichten verankert. Alleine im EEG gibt es 16 verschiedene  Prüfungsmöglichkeiten; in den auf dieser Seite genannten Gesetzen (*) und Verordnungen kommen nochmal 33 hinzu. Keine Angst, nicht alle Prüfungsvorschriften treffen kumuliert auf Sie zu. Aber schon das Übersehen einer Vorschrift kann Sie zusätzliches Geld kosten und Ihre Produktion verteuern.

Dieser Strauß von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften soll Sie jetzt nicht davon abhalten, technisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Energieprojekte durchzuführen. Unsere Fachleute helfen Ihnen, sich in diesem Dickicht der energierechtlichen Vorschriften zurecht zu finden. Sie profitieren und die Umwelt profitiert.

Fragen Sie uns!

(*) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLastV)
Konzessionsabgabenverordnung (KAV)