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Wirtschaftsstrafrecht

Wir sind Fachleute im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Die Konsultierung von Spezialisten ist in diesen Belangen erforderlich, da sich im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht viele Besonderheiten ergeben. Heutzutage können sich Unternehmen im Wirtschaftsverkehr in vielfacher Hinsicht (etwa durch Handlungen gegenüber Gläubigern, Schuldnern, Arbeitnehmern oder gegenüber dem Staat) strafbar machen. Bereits einfache oder fahrlässige Verstöße können geahndet werden und erhebliche finanzielle Auswirkungen für Unternehmen und Verantwortliche (Management) nach sich ziehen. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei verstehen wir es als Teilbereich unserer umfassenden Kompetenz, Sie auch auf diesem Gebiet effektiv zu beraten.

  • Betrugs- und Untreuetaten
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Wettbewerbsstrafrecht
  • Computer- und Internetstrafrecht
  • Strafschutz der gewerblichen Rechte sowie des Urheberrechts
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