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Unternehmenssteuern

Wir sind Ihr Problemlöser für unternehmenssteuerliche Fragen

Dynamische Unternehmen stehen immer wieder vor der Herausforderung, ihre Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen und wichtige Entwicklungen im In- und Ausland anzupassen. Bei jeder Umstrukturierung spielen Steuerfragen eine zentrale Rolle. So scheitern betriebswirtschaftlich notwendige Unternehmensumstrukturierungen nicht selten daran, weil aus der Umwandlung Ertragsteuern in beträchtlicher Höhe resultieren, ohne dass dieser Steuerlast ein im Außenverhältnis realisierter Gewinn gegenüberstünde. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch eine nicht zielführende Ausgestaltung der Unternehmensstruktur mehr Ertragsteuern als nötig gezahlt werden.

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Warum Grant Thornton Germany?

Wir verstehen uns als Problemlöser für Steuerfragen, die im Kontext Ihrer unternehmerischen Aktivitäten immer wieder auftauchen: Beispielsweise die Ausgestaltung von Umwandlungen, Strategien zur Verlustnutzung und die Lösung von komplexen Schnittstellenthemen zwischen Bilanz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Unser Ziel: Wir entwickeln betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die auch den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen. Selbstverständlich begleiten wir den Umsetzungsprozess, um die Einhaltung der geforderten Prämissen zu gewährleisten.

Ein Beispiel: Ein international agierender deutscher Mittelständler hat uns bei der Neuaufstellung seiner gesellschaftsrechtlichen Struktur als "Problemlöser" hinzugezogen, um Markt- und Behördenanforderungen weiterhin gerecht werden zu können. Wir haben durch die Implementierung von "Treuhand-KGs" eine festgefahrene Diskussion mit der Finanzverwaltung aufgelöst und hierdurch für den Mandanten die Weichen auf Erfolg gestellt. Die von uns konzipierte Lösung lässt dem Mandanten auch künftig alle Handlungsoptionen, um weiterhin flexibel agieren zu können. Mehr über unsere Vorgehensweise lesen Sie in unserer Case Study.

Unsere Lösungen 

Rechtssichere und umsetzbare Lösungen sind unser Beratungsansatz:

  • Implementierung und Beendigung von ertragsteuerlichen Organschaften;
  • Gestaltung von Alternativmodellen zu ertragsteuerlichen Organschaften;
  • Rechtssichere Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen;
  • Lösung von Schnittstellenthemen zwischen Bilanz-, Gesellschafts- und Steuerrecht;
  • Entwicklung von Strategien zur Verlustnutzung und zur Verhinderung von Verlustuntergängen bei Kapital- und Personengesellschaften in Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Geschäftsbereich Corporate Finance;
  • Optimierte Kaufpreisallokationen beim Asset Deal oder Erwerb von Personengesellschaften.
  • Außerdem sind wir Berater für Berater. Für weniger spezialisierte Kollegen aus der Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung beurteilen wir als „Berater für Berater“ komplexe ertragsteuerliche Strukturen.
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