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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Während der COVID-19–Pandemie ist die Tätigkeit im Homeoffice für viele ArbeitnehmerInnen zur Normalität geworden und viele nutzten und nutzen auch die Möglichkeit, im Homeoffice im Ausland zu arbeiten. Das „New Normal“ Arbeitsmodell wird es ArbeitnehmerInnen auch in Zukunft ermöglichen ortsflexibel zu arbeiten. Doch welche Folgen hat eine Tätigkeit im Homeoffice im Ausland für den deutschen Arbeitgeber?
ArbeitnehmerInnen, die grenzüberschreitend arbeiten, laufen Gefahr, für ihren Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Ausland zu begründen, sei es durch eine feste Geschäftseinrichtung, durch die Tätigkeit als ständiger Vertreter oder sogar durch die Verlagerung des Orts der Geschäftsleitung in ein anderes Land. Letzteres ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Unternehmen dann in den meisten Fällen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig im Ausland wird. Die Folge der Betriebsstättenbegründung im Ausland ist aber in jedem Fall eine zumindest beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in dem betreffenden Staat und die damit einhergehende Notwendigkeit, bestimmte Compliance Anforderungen erfüllen zu müssen. Darüber hinaus kann es durch die ausländische Betriebsstätte im Ausland zu einer Entstrickung von inländischen Wirtschaftsgütern kommen, was zu einer Besteuerung von deren stillen Reserven führen kann. In jedem Fall ist eine länderspezifische Betrachtung mit Beachtung des eventuell geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erforderlich, da viele Länder den Begriff der Betriebsstätte individuell auslegen.
Auch stellt sich die Frage, ob der inländische Arbeitgeber Lohnsteuer für ArbeitnehmerInnen im Ausland einbehalten muss. Entsteht durch die Homeoffice-Tätigkeit im Ausland eine Betriebsstätte, so könnte der inländische Arbeitgeber nach ausländischem Recht verpflichtet sein, die Lohnsteuer für seine ArbeitnehmerInnen vom ersten Tag an in dem betreffenden Staat einzubehalten. Gleiches gilt auch für den Fall, dass kein DBA mit dem ausländischen Staat besteht. Sofern ein derartiges Abkommen existiert und keine Betriebsstätte im Ausland entsteht, kann auch bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen im Ausland eine dortige Steuerpflicht begründet werden. Über welchen Zeitraum diese 183 Tage bemessen werden, richtet sich nach dem jeweiligen DBA. Ggf. können im Ausland aber auch steuerliche Meldepflichten entstehen, obwohl der/die MitarbeiterIn dort gar nicht steuerpflichtig wird (beispielsweise Nullmeldungen in Spanien).
Nicht nur im Rahmen des Steuerrechts, sondern ebenso im Sozialversicherungsrecht stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das Homeoffice im Ausland haben kann. In der EU, dem EWR sowie mit der Schweiz besteht aufgrund der EU-Verordnung 883/04 wohl nur ein geringes sozialversicherungsrechtliches Risiko. Allerdings besteht in den Drittländern die Gefahr der Doppelerhebung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Praxishinweis
Aus Sicht des/der ArbeitnehmerInnen ist es eine attraktive Alternative, in anderen Ländern im Homeoffice zu arbeiten. Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch, dass es zu zusätzlichen Compliance-Kosten oder sogar zu einer höhere Ertragsteuerbelastung führen kann. Werden die Verpflichtungen erst zu spät erkannt, besteht die Gefahr von Strafen und Doppelbesteuerung. Daher sollte der Arbeitgeber eine diesbezügliche Risikoüberwachung vornehmen. Darüber hinaus kann die Festlegung von unkritischen Zeiträumen für ausländische Homeoffice-Tätigkeiten in Richtlinien hilfreich sein. Nicht zuletzt muss dabei länderspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden.
Lesetipp: Zu den arbeitsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit mobilen Arbeiten erfahren Sie mehr in dem Beitrag unserer Expertin Dr. Laura Krings.
>>Zum Beitrag
Nicht verpassen: Sonder-Webinar am 8. September 2021
Gerne laden wir Sie zu unserem Sonder-Webinar „Homeoffice im Ausland – Risiken für den inländischen Arbeitgeber“ am 8. September 2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr ein. Unsere Experten und Dr. Laura Krings sowie Christoph Schmidl von unserem österreichischen Verbundpartner werden Ihnen die wichtigsten Einzelheiten persönlich vorstellen. Hier ein Überblick über unsere Themen:
- Entstehung einer Einkommensteuerpflicht bei einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland.
- Lohnsteuereinbehaltungspflichten und körperschaftsteuerliche Risiken des inländischen Arbeitgebers im Ausland.
- Sozialversicherungsrechtliche Erwägungen bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit eines Mitarbeiters im Homeoffice.
- Welches Arbeitsrecht gilt bei Homeoffice in einem anderen Staat?

GUT INFORMIERT!
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