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Das Konjunktur-Paket der Bundesregierung sieht unter anderem vor, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% zu senken. Die geplanten Änderungen stellen vor allem auch den Energiesektor vor kurzfristige Herausforderungen. Selbst in seinem Entwurf zu Anwendungsfragen widmet das Bundesministerium der Finanzen den Energielieferungen ein eigenes Kapital mit speziellen Regelungen. Unser PDF-Dokument „Umsatzsteuersatz-Änderungen bei Energielieferungen im Überblick“ gibt Ihnen Hinweise zu den Fragen,
- wann Elektrizitäts-, Gas-, Wärme und Kältelieferungen umsatzsteuerrechtlich als erbracht gelten,
- welche Auswirkungen sich auf Abschlagsrechnungen ergeben und
- wie der Verbraucher in den Genuss der Entlastungen kommt.
Besuchen Sie das Webinar des VfW am 2. Juli
Dies und weitere Anregungen, wie Sie die Absenkung der Umsatzsteuersätze meistern, erfahren Sie im Rahmen eines kostenpflichtigen Webinars des VfW Verband für Wärmelieferung e.V. am 2. Juli 2020 (10:00 – 11:30 Uhr). Referentinnen sind unsere Expertinnen Dr. Nicole Hellberg und Solveig Wickinger.
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