-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
-
Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Steuern für vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Viele Unternehmen ächzen unter dem hohen Strompreisniveau in Deutschland. Für einige von ihnen hat der Gesetzgeber daher Entlastungen vorgesehen, die wichtigste darunter ist die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für diesen Entlastungsmechanismus droht nun zum wiederholten Mal Gefahr aus Brüssel.
Auslöser sind die neuen Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Einen Entwurf der Leitlinien hat die EU-Kommission im Sommer dieses Jahres vorgelegt.
Die neuen Leitlinien betreffen unmittelbar auch die Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen, die für viele dieser Unternehmen bestands- und standortsichernd ist. In Kürze: Nur noch 51 von vormals 221 Branchen sollen künftig weiterhin berechtigt sein, die Umlagebegrenzung in Anspruch nehmen zu dürfen. Dazu gehören vor allem die Basisindustrien zur Herstellung von unveredelten Grundstoffen in den verschiedenen Wirtschaftssegmenten. Zudem soll der bei Begrenzung zu entrichtende Sockelbetrag auf 25% (bislang 15%) der EEG-Umlage festgeschrieben werden. Weiterhin droht den begünstigten Unternehmen eine Investitionsverpflichtung, 50% des eingesparten Betrages in Effizienzmaßnahmen zweckgebunden zu reinvestieren. Alternativ kann festgesetzt werden, dass ein bestimmter Anteil des Stromverbrauchs durch den Bezug erneuerbarer Energien beim Stromeinkauf gedeckt wird. Hierdurch soll die Treibhausneutralität der begünstigten Unternehmen massiv vorangetrieben werden. Der Stromkostenentlastung stünde den Unternehmen im Ergebnis nicht mehr in voller Höhe zur freien unternehmerischen Verfügung.
Für Antragssteller wird es darauf ankommen, Anlagen durch energiesparende Techniken, für die auf Bundesebene aktuell finanziell namhafte Fördertöpfe zur Verfügung stehen, treibhausgasneutral um- beziehungsweise aufzurüsten. Auch sollten Unternehmen bestrebt sein, bis zur Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht einen Begrenzungsbescheid zu erwirken, da - wie bereits im Zuge der Novelle des EEG in 2014 - auf begünstigende Übergangsregelungen für Unternehmen mit Begrenzungsbescheid zu hoffen ist. Dazu wäre ein Begrenzungsbescheid im Zeitpunkt der Systemumstellung elementare Voraussetzung.
Ohnehin ist das System der Abgaben und Umlagen in Deutschland eine Reformbaustelle. In den im Vorfeld zur Bundestagswahl am 26. September 2021 veröffentlichten Parteiprogrammen wird eine Abschaffung der EEG-Umlage gefordert. Unabhängig davon, ob es bei der Regierungsbildung zu einem Jamaika-Bündnis oder einer Ampel-Koalition kommen wird, wäre damit auch die Entlastung durch die BesAR nicht mehr erforderlich. Wie jedoch die Abschaffung der EEG-Umlage, die sich Jahr für Jahr auf Beträge von 30 Milliarden Euro summiert, finanziert werden soll, ist unklar. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme reichen jedenfalls bei Weitem nicht aus, um die Lücke zu schließen. Neue Entlastungsmechanismen sind im mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwar angelegt, allerdings sind die konkreten Anwendungsmöglichkeiten noch nicht abschließend geklärt; zudem ist damit zu rechnen, dass ein deutlich kleinerer Kreis an Unternehmen die neuen Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen dürfen wird.
Praxishinweis
Unserer Einschätzung nach wird die Relevanz des EEG und damit auch der BesAR stetig abnehmen. Dagegen werden andere, neue Themen einschließlich eingebetteter Entlastungsmechanismen an Bedeutung gewinnen. Die gute Botschaft für Sie: Wir sind an Ihrer Seite und beraten Sie auch weiterhin bei Ihren Überlegungen zu Energiekosten und Treibhausgasneutralität.