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Finanzierung

Übersicht der Hilfspakete für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Thorsten Schneider Thorsten Schneider

Die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen ist aufgrund des russischen Angriffskrieges von großen Herausforderungen und Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, wirken sich aber auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Dies spiegelt sich u.a. in erhöhten Produktions- und Wertschöpfungskosten aufgrund gestiegener Rohstoff- und Energiepreise, gestörten Lieferketten, drohender Verluste von werthaltigen Assets in Russland und/oder der Ukraine und Schließungen von Produktionsstätten in den jeweiligen Ländern wider.

Nach den Folgen der Corona-Pandemie und insbesondere den Lockdowns in China zu Beginn des Jahres treffen nun die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine die deutsche Maschinen- und Anlagenbau Branche. Trotz zahlreicher Lieferengpässe von Rohstoffen und Vorprodukten im Bereich Elektronik (u.a. Halbleitermangel, Kabelbäume) und dem Wegfall des Russlandgeschäfts liegt die Kapazitätsauslastung der Maschinen- und Anlagenbauer unverändert hoch. Dabei ist nicht die Auftragslage, sondern der steigende Kostendruck die größte Sorge der Maschinenbauer.

All diese Themen können deutliche Auswirkungen auf die bestehenden Finanzierungen haben, wie z. B. Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen im Rahmen bestehender Finanzierungen oder auch einen zusätzlichen, erhöhten Finanzierungsbedarf.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen abzufedern und kurzfristig Liquidität sicherzustellen, wurde seitens der Bundesregierung im ersten Schritt ein Kreditprogramm der KfW und Bürgschaftsprogramme zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgelegt.

Überblick KFW Sonderprogramm UBR 2022

  • Förderkredit für Unternehmen die von der Ukraine-Krise betroffen sind.
  • In Form eines KFW-Darlehens oder einer Konsortialfinanzierung.
  • Leichterer Kreditzugang durch KFW-Haftungsübernahme (70% bzw. 80%).
  • Laufzeit 2-6 Jahre, Kreditvolumen bis zu 100 Mio. Euro

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Umsatzrückgang, wenn in den letzten 3 Jahren min. 10% des Umsatzes in Belarus, Russland oder der Ukraine erwirtschaftet wurden.
  • Unternehmen mit Produktionsausfällen, fehlenden Rohstoffen oder Vorprodukten und/oder geschlossenen Produktionsstätten.
  • Unternehmen mit gestiegene Energiekosten, bei mindestens 3% Energiekostenanteil am Umsatz 2021.

Was wird gefördert?

  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) und laufende Kosten wie z. B. Miete und Gehälter (Betriebsmittel).
  • Das KFW-Darlehen deckt hier Beteiligungen ab.
  • Nicht gefördert werden u.a. Umschuldungen und Nachfinanzierungen; Ausschüttung von Dividenden und Gewinn.

Konditionen

  • Zinssatz in Abhängigkeit der Bonität, Sicherheiten und Unternehmensgröße (per 11.05.2022 zwischen 2,18% und 4,93% p.a.).
  • Risikoanteil der KfW: KfW-Darlehen: 80%; Konsortialfinanzierung: 70%.
  • Bei einem Kreditvolumen bis zu EUR 3 Mio. wird auf eine Risikoprüfung seitens der KfW verzichtet, bei einem Volumen zwischen EUR 3- 10 Mio. prüft die KfW im Schnellverfahren.
  • Zwei tilgungsfreie Jahre möglich.

Neben dem KfW-Programm sind des Weiteren Bürgschaftsprogramme geplant, um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen.

Wesentliche Inhalte der Bürgschaftsprogramme

Öffnung des Programms ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Millionen Euro für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen sowie für Unternehmen ab 20 Mio. Euro in strukturschwachen Regionen.

Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent. Für in Einzelfällen besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen gibt es auch die Möglichkeit von über 80-prozentigen (bis maximal 90-prozentigen) Bürgschaften.

Die Zugangsvoraussetzungen gelten bei nachgewiesener Betroffenheit analog den KFW Kriterien. Das Bürgschaftsprogramm ist zunächst auf den 31. Dezember 2022 befristet.

Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung durch die EU-Kommission. Hierzu befindet sich die Bundesregierung nach eigener Aussage in „weit fortgeschrittenen Gesprächen“.

Seit dem 9. Mai 2022 kann das neue KfW-Sonderprogramm UBR 2022 beantragt werden. Die Bürgschaftsprogramme können bereits seit dem 29. April beantragt werden.

Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung nach eigenen Angaben weitere ergänzende Maßnahmen vor, um für ein Szenario gewappnet zu sein, sollte sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen weiter verschlechtern. Dies sind unter anderem ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs (befristeter Kostenzuschuss), ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen und zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.

Praxishinweis

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Quellen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220408-bundesregierung-beschliesst-schutzschild.html