Die Änderungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat am 10. Juni 2022 zugestimmt hat. Wir informieren Sie über die geänderten Abgabefristen.

Die Abgabefristen für Steuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 werden verlängert. Der Deutsche Bundestag folgte damit dem Votum des Finanzausschusses und stimmte am 19. Mai 2022 für die Verlängerung. Die Änderungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat am 10. Juni 2022 zugestimmt hat.

Für von steuerlichen Beraterinnen und Beratern unterstützte Steuerpflichtige gelten jetzt die folgenden Abgabefristen.

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen nicht unter Zuhilfenahme steuerlicher Beraterinnen und Berater erstellen, wurden die Fristen verlängert. Hier gelten jedoch andere als die vorgenannten Termine.

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