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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Auswirkungen auf mittelständische Branchenunternehmen

Bereits jetzt beteiligt sich der überwiegend mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau an nationalen, EU-weiten sowie globalen Selbstverpflichtungen zur Sicherung von Menschenrechten und Umweltschutz. Dennoch muss sich das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) daran messen lassen, ob es für den industriellen Mittelstand rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Wir geben einen Überblick über die Auswirkungen des neuen Regelwerks auf den deutschen Mittelstand des Anlagen- und Maschinenbaus:

Steigende Kosten für importierende Unternehmen

Das LkSG erhöht die Kosten pro Lieferantenbeziehung, da importierende Unternehmen jeden unmittelbaren Lieferanten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards prüfen müssen beziehungsweise diese Pflichten delegieren. Über die reinen Kosten hinaus besteht zudem das Risiko, dass Menschenrechtsverstöße zunächst unentdeckt bleiben und irgendwann einmal durch Strafzahlungen beziehungsweise den Ausschluss von öffentlichen Vergaben sanktioniert werden. Diese impliziten Kosten und Risiken werden sich auf das geschäftliche Gebaren von Unternehmen auswirken. Um insbesondere die impliziten Kosten zu minimieren, werden Unternehmen die Anzahl ihrer Zulieferer reduzieren beziehungsweise Teile der Lieferketten in Industrieländer verlagern, in denen die Risiken von Menschenrechtsverletzungen nicht gegeben, geringer und damit einfacher zu überwachen sind. Diese Abkehr von der internationalen Arbeitsteilung führt ebenfalls zu höheren Produktionskosten, reduziert die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen und macht diese zudem anfälliger für Liquiditätsschäden, die sogar zur Insolvenz führen können, da die Abhängigkeit von weiter bestehenden Zulieferern erhöht wird. Handelt es sich bei den betroffenen Vorprodukten um Zulieferungen sogenannter Kritischer Infrastrukturen (also Anlagen, Systeme oder Rohstoffe, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung zentraler gesellschaftlicher Funktionen sind), so könnte im schlimmsten Fall das gesamte Geschäftsmodell bedroht sein.

Erweiterte Prüfungen für Anlagen- und Maschinenbauer

Die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in Deutschland sind in erheblichem Maße von dem LkSG betroffen. Sie beziehen nämlich nach Angaben des VDMA mindestens 4,2% ihrer direkten Vorprodukte aus Ländern, in denen laut Internationalem Gewerkschaftsbund Arbeitnehmerrechte nicht garantiert werden. Erstreckt sich die unternehmerische Sorgfaltspflicht, wie aktuell auf EU-Ebene diskutiert, mittelfristig auch auf die mittelbaren Zulieferer, so würde dies die aktiv zu prüfenden Lieferantenbeziehungen nochmals stark erhöhen und damit ca. 16,2% der gesamten importierten Vorprodukte ausmachen.  Bezogen auf alle Zulieferungen, also unmittelbare und mittelbare, erhöht sich der Anteil mit problematischen Arbeitsbedingungen damit drastisch.

Alternative im Sinne von Menschenrechten und Wettbewerbsfähigkeit

Eine Alternative zum LkSG in seiner aktuellen Form ist ein europäischer Listenansatz, der aktuell in der Branche diskutiert wird. Neben einer „EU Green List“, die Staaten umfasst, in denen ein hohes Niveau an gesetzlichen Standards besteht und die Rechtsdurchsetzung garantiert ist, könnte sich auch und vor allem ein Negativlistenansatz anbieten. Diese behördlich geführte Liste mit Unternehmen, zu denen europäische Firmen keine Beziehungen pflegen dürfen, hat den Vorteil, dass Zulieferer nicht mehr eigenständig durch Unternehmen geprüft werden müssten. Auf diese Weise können Doppelprüfungen durch mehrere Importeure vermieden werden, was zu geringeren Kosten für Im- und Exporteure führen würde. Außerdem hätten Unternehmen keinen Anreiz, die Zahl ihrer Zulieferer zu reduzieren, wodurch sich unerwünschte Nebenwirkungen in Entwicklungsländern vermeiden ließen. Über einen Negativlistenansatz könnten Menschenrechte in den betroffenen Ländern eher gestärkt werden, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sichergestellt wäre.

Warth & Klein Grant Thornton unterstützt Sie bei der Umsetzung der Vorgaben zum LkSG. Unsere Experten der Industriegruppe Mechancial & Plant Engineering stehen Ihnen bei Fragen oder konkreten Beratungsanliegen partnerschaftlich zur Seite.

 

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