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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun das erwartete Schreiben zur Quellenbesteuerung von Einkünften aus Online-Werbung veröffentlicht. Erwartungsgemäß vertritt das BMF die Auffassung, dass die Erträge ausländischer Erbringer von Online-Werbeleistungen in Deutschland nicht einer Quellensteuer von 15,83% (inklusive Solidaritätszuschlag) unterliegen. Diese Leistungen seien nicht als Überlassung von Rechten oder Know-how zu qualifizieren. Nähere Ausführungen und Begründungen sind in dem BMF-Schreiben allerdings nicht zu finden.
Praxishinweis
Somit ist die ursprünglich von der bayerischen Finanzverwaltung aufgebrachte Problematik der Quellenbesteuerung von Online-Werbung vom Tisch und deutsche Unternehmen müssen auf Online-Werbeaufwand keine Quellensteuern einbehalten und abführen.