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Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany

Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany nimmt Rechtstreue sehr ernst. Daher befassen wir uns systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche als auch interne Regelungen einzuhalten, also mit der sogenannten Compliance. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass selbst das beste Compliance Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Das bedeutet aber nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Denn nur so können wir unser Compliance Management optimieren und für die Zukunft die Wahrscheinlichkeit von Compliance-Verstößen reduzieren.

Deshalb unterstützen wir die Abgabe von Hinweisen auf Compliance-Verstöße mit unserem Hinweisgebersystem, das wir für die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Grant Thornton Germany GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, die WPG Wohnungswirtschaftliche Prüfungs- und Treuhand GmbH Stuttgart, die ATS Allgemeine Treuhand GmbH und die Trinavis GmbH & Co. KG betreiben. Jeder Hinweis wird vom Compliance Committee der Grant Thornton AG entgegengenommen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachverfolgt. Zugleich ist es in jeglicher Weise untersagt, Meldungen, die in gutem Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgebende, die gutgläubig handeln, dürfen somit in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt werden.

Wir stellen Hinweisgebenden verschiedene Meldewege zur Verfügung:

Auf der nachfolgenden Seite erreichen Sie das online-basierte Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany:

Zum Hinweisgebersystem

Dieses System bietet Hinweisgebenden die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Der Hinweis erreicht unmittelbar unser Compliance Committee. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem Compliance Committee, trotz Gewährleistung der Anonymität der Hinweisgebenden.

Keine missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems

Andererseits wird ein Missbrauch des Hinweisgebersystems nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.

Weitere Meldemöglichkeiten

Unabhängig vom online-basierten Hinweisgebersystem können Hinweise auch schriftlich abgegeben werden:

Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Compliance Committee / vertraulich
Johannstraße 39
40476 Düsseldorf

Zudem kann für die Abgabe von Hinweisen folgende E-Mail-Adresse genutzt werden:

compliance@de.gt.com

Bitte achten Sie bei einer schriftlichen Kontaktaufnahme immer darauf, dass Sie möglichst genaue Angaben zum betroffenen Unternehmen, den beteiligten Personen und zum Sachverhalt machen. Sofern Sie über Nachweise für die von Ihnen erhobenen Vorwürfe verfügen, legen Sie im Falle eines schriftlichen Hinweises diese Nachweise bitte Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail bei.

Schließlich besteht für unsere Mitarbeitenden weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an ihren Vorgesetzten zu wenden.

Datenschutz

Wir sind dem Datenschutz verpflichtet. Dazu zählt auch, dass wir sämtliche Betroffenenrechte gewährleisten, einschließlich der Rechte derjenigen, gegen die Hinweisgebende den Vorwurf eines Compliance-Verstoßes erheben. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten  Betroffener zu erteilen. In der Regel wird das Interesse Betroffener an der Auskunft über diese Daten zurückstehen, bis die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Wir empfehlen daher allen Hinweisgebenden, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen.

Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.

Beschlagnahmefreiheit

Schließlich weisen wir darauf hin, dass die Mitglieder des Compliance Committees hinsichtlich der ihnen über das Hinweisgebersystem oder in sonstiger Weise überlassenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Informationen sind jedoch im Allgemeinen nicht beschlagnahmefrei, das heißt Ermittlungs- oder sonstige Behörden können auf entsprechenden richterlichen Beschluss hin diese Informationen beschlagnahmen und somit darauf zugreifen.