Global agierende Unternehmen stehen vor steigenden steuerrechtlichen Anforderungen. Komplexe und sich häufig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen bringen Herausforderungen an die internationale steuerliche Compliance und Steuerplanung mit sich. Unsere Beratungstätigkeit endet nicht an nationalen Grenzen. Wir wissen: Je internationaler ein Unternehmen agiert, desto komplexer wird auch der steuerliche und der rechtliche Kontext. Erhöhte Transparenzpflichten, Pillar 2, öffentliches CbCR, Digitalisierung der Steuerfunktion sind nur einige aktuelle Beispiele hierfür. Wir betreuen die internationalen Aktivitäten unserer Mandantinnen und Mandanten  mit einem umfangreichen Leistungsspektrum. Als Mitglied von Grant Thornton International sind wir auch in der Lage, komplexe Fragen gemeinsam mit kompetenten Expertinnen und Experten vor Ort zu beantworten. 

Unsere Leistungen

Wir verstehen unsere Mandanten und unser Handwerk. Zu jeder Ihrer Herausforderungen finden wir die passende Lösung.

Grenzüberschreitende Strukturierung

Unternehmen, die international tätig sind, benötigen eine passende Konzernstruktur. Aus steuerlicher Sicht spielen hierbei besonders Fragen zu Finanzierung, Abzugsfähigkeit von Zinsen, Behandlung von Lizenzen, Quellensteuern, Nutzung von Verlusten, die Thesaurierung oder auch Entnahmemöglichkeit von Gewinnen eine wichtige Rolle. Neben zum Teil komplexen lokalen Rechtsfragen ist das Zusammenspiel ausländischer mit deutscher Steuergesetzgebung relevant und erfordert Expertise. So stellen sich z.B. Fragen in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Umstrukturierungen bei Verschmelzungen oder Spaltungen. Wir stellen in Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen des Grant Thornton Netzwerkes sicher, dass Umstrukturierungen möglichst steuerneutral erfolgen und Steuerrisiken vermieden werden.

Hinzurechnungsbesteuerung

In Deutschland ansässige Konzerne agieren weltweit. Das deutsche Außensteuerrecht stellt hohe Anforderungen, um eine angemessene Besteuerung der Auslandsgewinne sicherzustellen. So kann eine deutsche Besteuerung von Auslandsgewinnen ausgelöst werden, wenn die Einkünfte im Ausland als sog. Passive Einkünfte einzustufen sind und im Ausland niedrig besteuert werden. Dies kann nicht nur Zinsen und Lizenzen betreffen, sondern u.a. auch Handels- und Dienstleistungserträge.  Neben oft komplexen materiell rechtlichen Fragestellungen sind auch mögliche sanktionsbewährte Erklärungs- und Compliancepflichten zu beachten. Wir begleiten Unternehmen bei der Risikoeinschätzung und -vermeidung potentieller Hinzurechnungsbesteuerungsthemen und stellen die notwendige Erfüllung von Compliance-Pflichten sicher.

Internationale Standort- und Rechtsformwahl

Die Erschließung neuer Märkte und Standorte erfordert auch eine genaue Analyse der lokalen steuerlichen Möglichkeiten. So sind Fragen zur Besteuerung der jeweiligen Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Betriebsstätte) nach lokalem Recht aber auch im Zusammenspiel mit deutschem Steuerrecht zu klären. Hierbei ist auch die Funktion der Gesellschaft z.B. als Holding- oder Produktions- /Vertriebsgesellschaft oder Finanzierungsgesellschaft zu berücksichtigen und steuerlich zu bewerten. So stellen sich bei Holding – und Finanzierungsgesellschaften z.B. Fragen in Zusammenhang mit Quellensteuern, der Besteuerung von Zinsen und Dividenden oder möglichen Exit-Lösungen. Wir unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Erschließung neuer Märkte und beraten bei der Standort- und Rechtsformwahl in Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen des internationalen Grant Thornton Netzwerks.

Beratung in Quellensteuerthemen

Quellensteuern sind ein weltweit angewandtes Mittel zur Besteuerung von inländischen Aktivitäten ausländischer Unternehmen. Deutschland erhebt Quellensteuern besonders auf Lizenzgebühren, Dividenden und weitere bestimmte Kapitalerträge. Ausländischen Unternehmen, die in Deutschland  tätig sind, droht hier eine zusätzliche Steuerbelastung, obwohl in vielen Fällen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land des Zahlungsempfängers oder Zahlungsempfängerin ein Besteuerungsrecht Deutschlands ausschließen. Wir begleiten internationale Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich bei der Prüfung und Einhaltung der komplexen deutschen Entlastungsregelungen sowie der damit verbundenen Compliance-Pflichten.

Pillar 2: Globale Mindestbesteuerung für Unternehmen

Globale Mindestbesteuerung für Unternehmen
Das internationale Steuersystem steht durch die Digitalisierung der Wirtschaft vor Herausforderungen. Während das geltende Steuerrecht von physischen Anknüpfungspunkten ausgeht, verschieben internationale Digitalkonzerne seit geraumer Zeit signifikante Gewinne in Niedrigsteuerländer.
Wir unterstützen Sie!
Im Folgenden informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen, zeigen welche Unternehmen betroffen sind und unterstützen Sie bei der unternehmensindividuellen Analyse der steuerlichen Auswirkungen. Darauf aufbauend zeigen wir die erforderlichen Schritte hinsichtlich Compliance und technologischer Lösungen auf.
Zur Themenseite Pillar 2

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Wir sind ausgezeichnet.

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