Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Mit den bevorstehenden Pfingstferien steigt in vielen Unternehmen der Druck auf die Personal-planung. Häufig stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden abgelehnt oder sogar pauschal eingeschränkt werden können. Für Ar-beitgeber gilt: Urlaubssperren sind rechtlich möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Arbeitgeber rechtssicher agieren können.
CBAM markiert einen Wendepunkt im internationalen Handel: CO₂-Kosten werden zum festen Bestandteil von Importentscheidungen. Unternehmen müssen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern ihre Lieferketten, Preisstrategien und Governance-Strukturen neu ausrichten. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Entwicklungen und strategischen Implikationen im Überblick.
Steuerliche Prozesse wirken auf dem Papier oft klar und sauber strukturiert. In der operativen Realität zeigen sich jedoch häufig Abweichungen – etwa in Datenflüssen, Systemlogiken und Schnittstellen. Genau hier setzt ein Tax Technology Health Check an: Er macht sichtbar, wie steuerliche Anforderungen tatsächlich in Daten und Systemen abgebildet sind, wo Risiken und Ineffizienzen entstehen und welche Potenziale für mehr Transparenz, Qualität und Zukunftsfähigkeit sowie für eine gezielte Weiterentwicklung der Automatisierung in der steuerlichen Prozesslandschaft liegen.
Bei beschränkt haftenden Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird die transparente Besteuerung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Verlustfall eingeschränkt. Der Kommanditist kann seine Verluste nur insoweit unmittelbar ausgleichen und abziehen, als er sie auch wirtschaftlich trägt (§ 15a Abs. 1 EStG). Durch § 15a Abs. 2 EStG wird sein Verlust ansonsten nur als verrechenbar festgestellt. Er mindert dann nur die zukünftigen Gewinne aus der Beteiligung an genau dieser Kommanditgesellschaft. Zu den Besonderheiten des Absatzes 1a in § 15a EStG, insbesondere zur verfassungsrechtlichen Würdigung, hat der IV. Senat des BFH jetzt ausführlich Stellung genommen (IV R 27/23).
Der IDW S 1 i.d.F. 2026 präzisiert die Anforderungen an Unternehmensbewertungen und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters. Die Neufassung bringt mehr Klarheit bei Rollen, Plausibilitätsbeurteilungen und dem Umgang mit Synergien – mit spürbaren Auswirkungen auf die Bewertungspraxis.
Die Bundesregierung plant, den aktuell hohen Energiekosten durch die Einführung einer Entlastungsprämie entgegenzuwirken. Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmenden bis Ende 2026 freiwillig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen können.
Die erweiterte Digitale Lohnschnittstelle verpflichtet Unternehmen künftig dazu, neben klassischen Lohnkontodaten auch Daten aus Vor- und Nebensystemen strukturiert bereitzustellen. Auch wenn die Neuregelung erst ab dem 1. Januar 2027 praktisch relevant wird, sollten Unternehmen ihre Systemlandschaft, Datenflüsse und Dokumentation schon jetzt überprüfen
Der Glasfaserausbau bringt Stadtwerke, Kommunen und Telekommunikationsunter-nehmen an einen Tisch – oft mit unterschiedlichen Interessen, Prioritäten und Rahmen-bedingungen. Divergierende Positionen zu Ausbaukonzepten, Finanzierung, Zuständig-keiten oder Zeitplänen können Projekte verzögern oder gefährden.
Viele Compliance Vorfälle und Rechtsstreitigkeiten lassen sich durch ein professionelles Vertragsmanagement vermeiden oder zumindest deutlich effizienter bewältigen. Zugleich ist ein durchdachtes Vertragsmanagement eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte und ein funktionierendes Risikomanagement. Im Rahmen eines Health Checks werden typische Fehlerquellen im Vertragsmanagement gezielt überprüft und praxisnahe, leicht umsetzbare Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. So lassen sich Haftungsfälle vermeiden, Kosten reduzieren und wirtschaftliche Chancen besser nutzen.
Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automa-tisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Abfindungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine solche Entschädigung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG gehört (zB BFH v. 1.8.2024 – VI R 52/20, DStR 2024, 2469, Rz. 31). Wie wird sie aber im grenzüberschreitenden Kontext aufgegriffen? Lassen die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen einen Aufgriff zu, wenn der Steuerpflichtige im anderen Vertragsstaat ansässig ist? Dazu hat der BFH nun erneut entschieden (VI R 3/24).
Die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft löst gewerbesteuerlich „gewöhnungsbedürftige“ Folgen aus. Bei Veräußerung durch eine unmittelbar beteiligte natürliche Person fällt gar keine Gewerbesteuer an, außer in den Fällen des § 18 Abs. 3 UmwStG. Wenn hingegen eine Kapitalgesellschaft ihren Anteil veräußert, fällt in jedem Fall Gewerbesteuer an (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG), die die Personengesellschaft, deren Anteile veräußert wurden, selbst schuldet. Der BFH musste jetzt entscheiden (III R 38/22), ob Gewerbesteuer bei der veräußernden Kapitalgesellschaft anfällt, wenn die veräußerte Personengesellschaft noch gar nicht sachlich gewerbesteuerpflichtig (§ 2 GewStG) ist.