Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand kann ein funktionsfähiges Risikomanagement dazu beitragen, Vermögensverluste und Imageschäden zu vermeiden.

Einrichtungen der öffentlichen Hand gehen unterschiedlich strukturiert mit Chancen und Risiken um. Während die einen über ausgefeilte Chancen- und Risikomanagementsysteme verfügen, setzen andere auf zum Teil veraltete Notfallpläne für einzelne Aufgaben. Gerade Praxisbeispiele der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass ein eher nachlässiger Umgang mit Risiken zu nennenswerten Arbeitseinschränkungen, Vermögensverlusten und Imageschäden führen kann.

Die rechtlichen Vorgaben, entsprechende Vorkehrungen zu schaffen, haben sich insbesondere in Bezug auf die privatwirtschaftlichen Unternehmensformen ausgeprägt. Zu nennen sind das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, die entsprechenden Regelungen des Aktien- und GmbH-Gesetzes sowie weitere Regelungen (zum Beispiel ISO-Norm 31000:2018 und diverse IDW-Prüfungsstandards wie 980, 981 und 983).

Diese Regelungen zielen darauf ab, die Organisation in die Lage zu versetzen, sich rechtzeitig und systematisch Gedanken über potenzielle Risiken, deren Auswirkungen und die Möglichkeiten des aktiven Risikomanagements zu machen.

Während sich die genannten Regelungen unmittelbar auf privatwirtschaftlich organisierte, zum Beispiel Beteiligungsgesellschaften, auswirken, lassen sich vergleichbare Verpflichtungen beispielsweise für Kommunen (je nach Bundesland) direkt oder indirekt aus den Gemeinde- und/oder Haushaltsverordnungen ableiten.

Praxiserfahrungen

Bei der Einführung dieser Systeme für öffentliche Einrichtungen legen wir besonderen Wert darauf, dass der erzielte Nutzen den mit der Einführung und laufenden Pflege verbundenen Aufwand überwiegt. Die aktive Auseinandersetzung mit diesem Thema muss zur Aufgabe der Führungsverantwortlichen aller Bereiche gemacht werden.

In den aktuellen Projekten liegen die Schwerpunkte neben der Konzeption und Umsetzung der klassischen Bestandteile des Systems insbesondere auf:

  • der Ausgestaltung strategischer Planungs- und Steuerungselemente,
  • der Integration in die Verwaltungsprozesse (im Sinne eines Internen Kontrollsystems),
  • der Verbindung und Abgrenzung zu Controlling- und Berichtssystemen mit vergleichbaren Inhalten,
  • neuen Formen der kennzahlenunterstützten Früherkennung,
  • einer Fokussierung auf Chancen sowie die Auswahl und Einführung einer technischen Unterstützung.

Dies führt in einzelnen Projekten zu neuen Entscheidungsabläufen sowie zur Neuausrichtung und Abstimmung der beteiligten Verantwortungsbereiche (zum Beispiel Innenrevision, Rechnungsprüfung und IT-Sicherheit).

Entscheidend für den Projekterfolg ist jedoch die klare und deutliche Vorgabe durch die jeweilige Verwaltungsspitze.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema Risiko-/Chancenmanagement und unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Systeme.