Öffentliche Unternehmen sind nicht automatisch von einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht ausgenommen. Neue Regulierungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erhöhen den Druck auf Unternehmen, ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft transparent zu machen. Doch was bedeutet das konkret für öffentliche Unternehmen?

Es besteht Handlungsbedarf

Öffentliche Unternehmen und die Kommunalwirtschaft sind von der CSRD nicht ausgenommen. Sie müssen sich zeitnah mit ihren neuen Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen auseinandersetzen. Ein wichtiges Datum ist hierbei der 1. Januar 2025, ab dem viele öffentliche Unternehmen einschließlich zahlreicher öffentlicher Rechtsträger in den Anwendungsbereich der CSRD fallen werden. Bis dahin sind die zugrundeliegenden Berichtsstandards umzusetzen, die dort beschriebene Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der doppelten Materialität durchzuführen und ggf. die europäischen Taxonomievorgaben umzusetzen.

Wer ist betroffen?

Die CSRD ist bei Unternehmen der öffentlichen Hand einschlägig, wenn

  • sie originär die Anwendungskriterien der CSRD erfüllen (große Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft oder haftungsbeschränkte Personengesellschaften),
  • sie nach Landesgesetzen oder über Satzung/Gesellschaftsvertrag wie große Unternehmen/ Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.

Ist dies der Fall, ist ein Nachhaltigkeitsbericht auf individueller Ebene der Gesellschaft zu erstellen.

In der Regel können berichtspflichtige Unternehmen (mit Ausnahme großer PIEs) von einer Befreiung bei Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernbericht Gebrauch machen (Konzernprivileg). Diese Möglichkeit greift jedoch nicht bei Beteiligungen der öffentlichen Hand (so das IDW-Schreiben zur 136. Sitzung des Fachausschusses für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen, ÖFA vom 7. Juni 2023).

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2025 beginnen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist prüfungspflichtig und muss zudem im Lagebericht veröffentlicht werden.

Öffentliche Unternehmen und Kommunen sollten frühzeitig handeln

Auch wenn es noch offene Fragen zum Kreis der betroffenen Unternehmen gibt: Angesichts der komplexen Anforderungen der CSRD sollten öffentliche Unternehmen und Kommunen frühzeitig handeln. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Klärungsbedarf haben oder Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen.