Die Zeit drängt: Bis zum 3. November 2023 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise 2257-SD elektronisch beim Finanzamt einreichen.

Gemeinsam mit unseren Experten Pascal Luquet und Alexander Schraa von Grant Thornton Frankreich zeigen wir auf, worauf es dabei ankommt.

Die Erklärung zur Verrechnungspreispolitik (Formular 2257-SD) muss zwingend innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung elektronisch übermittelt werden. Daher müssen Unternehmen, die zum 31. Dezember 2022 ihren Jahresabschluss erstellt haben, die Erklärung über die Verrechnungspreise 2257-SD spätestens am 3. November 2023 elektronisch beim Finanzamt einreichen.

Diese Erklärung wird von den Steuerzahlern oft unterschätzt. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass sie von den Betriebsprüfern im Rahmen von Steuerprüfungen immer häufiger verwendet wird. Dabei beanstanden die Betriebsprüfer häufig Unstimmigkeiten mit der Buchhaltung was den Ablauf der Betriebsprüfungen heikel machen kann. Darüber hinaus hat die Erstellung der Erklärung den Vorteil, dass sie den Unternehmen eine erste Einschätzung ihrer Verrechnungspreispolitik ermöglicht.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Erklärungspflicht gilt für französische juristische Personen sowie für französische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,

        deren Jahresumsatz vor Steuern oder deren in der Bilanz ausgewiesenes Bruttovermögen mindestens 50 Millionen Euro beträgt, oder

        die am Ende des Geschäftsjahres direkt oder indirekt mehr als die Hälfte des Kapitals oder der Stimmrechte einer Gesellschaft besitzen oder direkt oder indirekt von einem französischen oder ausländischen Unternehmen, das die oben genannte Bedingung erfüllt, gehalten werden, oder

        die einer steuerlichen Organschaft angehören, wenn eines der Organschaftsunternehmen eine der oben genannten Bedingungen erfüllt.

Warum muss die Erklärung eingereicht werden?

Die Erklärung 2257-SD ist eine stark vereinfachte Zusammenfassung der Verrechnungspreisdokumentation gemäß Artikel L.13 AA des französischen Steuerverfahrensbuchs.

Die in der Erklärung enthaltenen Informationen dienen dazu, die Betriebsprüfungen zu erleichtern, indem sie es den Betriebsprüfern ermöglichen, im Vorfeld Analysen der gemeldeten Daten vorzunehmen. Das Formular 2257-SD ermöglicht es den Steuerbehörden, ihre Betriebsprüfungen effizient und gezielt zu planen.

In welcher Form muss die Erklärung eingereicht werden?

Die Erklärung muss zwingend elektronisch eingereicht werden. Wenn es sich um eine steuerliche Organschaft handelt, muss diese Erklärung von der Muttergesellschaft im Namen jedes einzelnen Mitgliedsunternehmens der Organschaft abgegeben werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn keine Erklärung abgegeben wird?

Die Nichtabgabe dieser Erklärung wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet. Auslassungen oder Ungenauigkeiten in der Erklärung führen zu einem Bußgeld von 15 Euro pro Auslassung oder Ungenauigkeit, wobei der Gesamtbetrag des Bußgeldes nicht weniger als 60 und nicht mehr als 10.000 Euro betragen darf.

Wie Sie vorgehen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein

Trotz der relativ geringen Sanktionen ist es wichtig, die Erklärung 2257-SD nicht zu vernachlässigen. Betroffene Unternehmen sollten sie sorgfältig und in völliger Übereinstimmung mit der Verrechnungspreisdokumentation und der Buchhaltung erarbeiten

Die Erstellung der Meldung 2257-SD setzt eine sorgfältige Zusammenstellung der relevanten Informationen und eine technische Analyse voraus. Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich darum zu kümmern, um die Meldepflicht erfüllen zu können.

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung, Durchsicht sowie der Abgabe der Erklärung 2257 SD. Sprechen Sie uns an!