Steuererleichterungen nach StromStG und EnergieStG nutzen.

Die Kosten für Energie sind in den letzten Jahren enorm gestiegen – verursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien und nicht zuletzt durch den Ukrainekrieg. Besonders auf Unternehmen, die einen hohen Strombedarf haben, wirkt sich das negativ aus. Sich energieeffizient aufzustellen, ist ein Hebel, um die Kosten zu senken. Darüber hinaus können sich Steuerentlastungen positiv auf die Unternehmensbilanz auswirken. In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie mit Ihrem Unternehmen von entsprechenden Steuerregelungen profitieren können. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine übergeordnete Strategie für Energieeinsparungen sowie die Nutzung steuerlicher Vorteile für Unternehmen ist unerlässlich.
  • Es gibt Strom- und Energiesteuer-Erleichterungen für energieintensive Unternehmen sowie Steuerentlastungen aus EU-beihilferechtlichen Gründen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Ein Tax-Compliance-Management-System hilft, die Übersicht über alle Verpflichtungen zu behalten und Entlastungen in Anspruch zu nehmen.
  • Stromerzeugungsanlagen wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen können ein Kostenvorteil sein, besonders seit 2023.

Energiemanagement – nur mit Strategie

Steuern stellen einen nicht unwesentlichen Teil der Belastungen im Energiekostensektor von Unternehmen dar. Das gilt besonders für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdpG), deren Verbrauch sehr hoch ist. Um Deutschland dennoch als Unternehmensstandort attraktiv zu halten, sollen durch das Stromsteuergesetz (StromStG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG) durch Entlastungen und Befreiungen Wettbewerbsnachteile im Vergleich zum Ausland ausgeglichen werden. Veranlasst durch den Ukrainekrieg, die dadurch gestiegenen Strom- und Gaskosten sowie die damit einhergehende Inflation wurde darüber hinaus beispielsweise der Spitzenausgleich bis Ende 2023 verlängert, dem eigentlich schon eine Absage erteilt worden war. Ab 2024 allerdings plant die Bundesregierung eine Neuregelung für UdpG, deren Ausgestaltung noch nicht feststeht.

Für die zahlreichen gewährten Steuervergünstigungen sind jeweils andere Voraussetzungen erforderlich. Zudem haben diese unterschiedlichen Voraussetzungen jeweils Wechselwirkungen. Aus unterschiedlichen Konstellationen ergeben sich also verschiedene Sachverhalte und eine partiell enorme Komplexität. Deshalb ist eine umfassende Energie- und Stromsteuerstrategie in Unternehmen unerlässlich, da nur so Potenziale optimal genutzt werden können.

Strom selbst erzeugen

Viele Unternehmen haben sich im Bereich Energie so aufgestellt, dass sie durch Photovoltaikanlagen auf Gebäuden selbst zu den Stromerzeugern gehören. Das hat Pflichten sowie steuerliche Auswirkungen zur Folge, die sich im Jahr 2023 gerade aktuell wieder verändert haben. Photovoltaikanlagen müssen individuell betrachtet, behandelt und in die Unternehmensstrategie eingebaut werden. Hier gelten je nach Größe der Anlage, nach Selbstverbrauch und Fremdverbrauch oder Einspeisung unterschiedliche Steuersätze und -arten; zu berücksichtigen ist die Nutzung in den Bereichen Stromsteuer sowie der Umsatz- und Einkommenssteuer. Die energieeffiziente Lösung geht also mit gleichzeitigen Anforderungen steuerseits einher.

Tax Compliance – auch im Energiebereich

Da die Themen Strom und Energie sich auf fast alle Unternehmensbereiche auswirken, weisen die hier anfallenden Steuern Schnittstellen zu verschiedenen Themen auf. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Recht und Technik. Hier besteht das Risiko für Anwendungsfehler. Deshalb sollte bezüglich der Tax Compliance besonderes Augenmerk auf Energie gelegt werden. Ein umfassendes Tax-Compliance-Management-System (TCMS) kann hier sowohl für Rechtssicherheit sorgen – als auch dafür, Einsparungspotenziale aufzuzeigen.

Wir unterstützen Sie bei der Betrachtung Ihrer Unternehmensabläufe, um Ihr Unternehmen zum Thema Energie steuerlich maximal effizient aufstellen zu können. Mit unseren Empfehlungen können Sie steigende Energiekosten durch Steuerersparnisse kompensieren.

Unser Angebot für Sie

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