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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die britische Finanzverwaltung hat einen praxisnahen Leitfaden vorgelegt
  • Es geht um die Beurteilung, ob Mobiles Arbeiten in UK eine Betriebsstätte begründet 


Leitfaden mit anschaulichen Beispielen

Am 20. Juni 2023 veröffentlichte das HMRC das Update des Leitfadens zum Vorliegen einer Betriebsstätte. Es zeigt u.a. an Beispielen die steuerliche Würdigung verschiedener Sachverhalte vorübergehender mobiler Tätigkeit im Vereinigten Königreich auf. Der Fokus liegt auf der Frage des Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung und dem dabei zu berücksichtigenden zeitlichen Element der Dauerhaftigkeit.

Keine Betriebsstätte bei kurzfristigem Mobilen Arbeiten

Das Fazit: Kurzfristiges Mobiles Arbeiten im Vereinigten Königreich führt grundsätzlich nicht zu der Begründung einer Betriebsstätte. Ausnahmen davon können ein regelmäßig wiederkehrendes Tätigwerden und die koordinierte Arbeit an einem Projekt sein.    
Insgesamt spiegeln die Beispiele aus dem Leitfaden des HMRC und deren Beurteilung die Fallgruppen wider, die auch in anderen Staaten diskutiert werden. 

Mobiles Arbeiten im Homeoffice

Im Vergleich hierzu begründet das Arbeiten im home office in Deutschland in vielen Fällen keine Betriebsstätte, da in Deutschland stärker auf formale Kriterien wie die Frage der sog. Verfügungsmacht bei der Beurteilung einer Betriebsstätte abgestellt wird. 
Die Frage bleibt damit auch in Zukunft im Verhältnis Deutschland – UK relevant, da es keine final abgestimmte Definition bzw. Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte bei mobilem Arbeiten gibt.