Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsimmobilien im Bebauungszustand
FG Münster: Bebauungszustand bei Betriebsimmobilien schließt Verwaltungsvermögen aus
Das FG Münster hat entschieden, dass Gebäude im Zustand der Bebauung bei erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen kein Verwaltungsvermögen sind. Das Kriterium „an Dritte zur Nutzung überlassen“ wird dabei nicht erfüllt.