Der EU Design Act ist in Kraft
Anpassung des europäischen Designrechts an das digitale Zeitalter
Ende 2024 hat die EU das EU-Designrechtspaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Designrecht in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. Das Paket besteht aus der neuen Design-Richtlinie (DRL), welche die EU-Mitgliedstaaten bis Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen müssen, sowie aus der neuen Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV). Die Neuregelungen der UGV, die unionsweit gültige Unionsgeschmacksmuster (= Unionsdesigns) betreffen, sind (teilweise) seit dem 1. Mai 2025 in der EU in Kraft. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des europäischen Designrechts.