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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
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Debt Advisory & Treasury Services
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Transparente und klare Werbepraxis für Unternehmen
Die Entscheidung des BGH setzt der Werbepraxis strenge Standards für umweltbezogene Werbung. Bei der Verwendung umweltbezogener Begriffe müssen Unternehmen bereits in der Werbung selbst klar und transparent sein. Ansonsten drohen Abmahnungen durch Abmahnverbände oder Wettbewerber. Zudem müssen Unternehmen Reputations-Schäden durch negative Presse unter dem Schlagwort „Greenwashing“ fürchten.
Die Auswirkung der Entscheidung und deren Geltungsbereich sind enorm. Zum einen gelten die aufgestellten Grundsätze allgemein für mehrdeutige umweltbezogene Begriffe. Der Begriff „klimaneutral“ war Anlass der Entscheidung, stellt aber nur ein Beispiel für die Verwendung umweltbezogener Begriffe dar. Die Entscheidung gilt nicht nur für Unternehmen der Lebensmittelindustrie. Sie gilt branchenübergreifend für jedes Unternehmen, das mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie „klimaneutral“ werben will oder bereits wirbt.
Umdenken in Werbung und Marketing zwingend
Die Entscheidung wird ein Umdenken in Marketing- und Werbeabteilungen erforderlich machen. Unternehmen aller Branchen müssen ihre Werbung überprüfen und ggf. anpassen. Umweltbezogene Werbung muss neu gedacht werden. Zur Vermeidung von Irreführungen muss künftig in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung der verwendete umweltbezogene Begriff (z.B. „klimaneutral“) aus Sicht des werbenden Unternehmens hat. Hierbei hat dem BGH – anders als den beiden Instanzen davor – nicht ausgereicht, dass in der Werbeanzeige erläuternde Internetseiten angegeben/verlinkt waren (konnte im entschiedenen Fall mittels abgedruckten QR-Codes aufgerufen werden). Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung reichten dem BGH nicht.