Klimainvestitionen in der Handelsbilanz
Bilanzierung & Nachhaltigkeit Klimainvestitionen in der Handelsbilanz
Am 18. März 2025 hat die Bundesregierung ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro beschlossen, um Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu finanzieren. In Artikel 143h des Grundgesetzes wurde dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 erstmals als ausdrückliches Verfassungsziel festgeschrieben. Für Unternehmen bedeutet das: Investitionen in energetische Gebäudesanierung werden nicht nur zur gesetzlichen Pflicht, sondern durch den neuen Rechnungslegungsstandard IDW RS IFA 1 n.F. nun auch bilanziell neu bewertet. Der folgende Beitrag zeigt, was sich ändert – und warum das für die strategische Finanzplanung relevant ist.
Jens Gerlach
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Wichtige Hinweise zur Rechnungslegung
Stiftungen Wichtige Hinweise zur Rechnungslegung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Vorjahr einen Entwurf der Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen verabschiedet. Dieser sollte in der Praxis vollumfänglich angewendet werden. Wir zeigen auf, worauf Sie dabei achten sollten.
Jens Gerlach
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