Bilanzierung & Nachhaltigkeit
Klimainvestitionen in der Handelsbilanz
Am 18. März 2025 hat die Bundesregierung ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro beschlossen, um Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu finanzieren. In Artikel 143h des Grundgesetzes wurde dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 erstmals als ausdrückliches Verfassungsziel festgeschrieben. Für Unternehmen bedeutet das: Investitionen in energetische Gebäudesanierung werden nicht nur zur gesetzlichen Pflicht, sondern durch den neuen Rechnungslegungsstandard IDW RS IFA 1 n.F. nun auch bilanziell neu bewertet. Der folgende Beitrag zeigt, was sich ändert – und warum das für die strategische Finanzplanung relevant ist.