Frühwarnsysteme im Fokus der Geschäftsleitung
Neuer IDW ES 16 konkretisiert Pflichten zur Krisenfrüherkennung nach StaRUG
Der neue IDW ES 16 (Entwurf eines IDW-Standards) konkretisiert die Anforderungen an die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements gemäß § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Er wurde am 28. Februar 2025 vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht.
Die Vorschriften des StaRUG stellen eine gesetzliche Pflicht zur Einführung einer integrierten Unternehmensplanung und eines Systems zur Krisenfrüherkennung dar. Obwohl diese Pflicht bereits seit dem Jahr 2021 gilt, wird vielen Geschäftsführern durch den neuen Standardentwurf erst jetzt bewusst, welches Haftungsrisiko sie bereits seit Jahren eingehen – denn das Fehlen eines solchen Systems hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beurteilung, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt.