EuGH kippt Dreijahreslösung bei Fernwärmeverträgen und stärkt Verbraucherrechte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24. September 2026 (Rs. C-900/24, SVB) zwei bislang zentrale Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Fernwärmeversorgung verworfen. Nach Auffassung des EuGH verstoßen sowohl die sogenannte Dreijahreslösung als auch die Möglichkeit einer einseitigen Ersetzung missbräuchlicher und damit unwirksamer Preisänderungsklauseln durch Fernwärmeversorgungsunternehmen gegen die Vorgaben der europäischen Klauselrichtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.