Aktuelle Themen

Glasfaserunternehmen in der Krise stabilisieren: So schafft ein Business Review Transparenz und Handlungsfähigkeit

Advisory | Telekommunikation

Der Glasfaserausbau in Deutschland steht vielerorts vor erheblichen operativen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Rollouts verlaufen langsamer als geplant, qualitative Anforderungen werden nicht immer erreicht und erste Unternehmen ziehen sich bereits aus Ausbaugebieten zurück. In Verbindung mit stagnierender Vermarktung, hohen Kapital- und Finanzierungskosten sowie ausbleibenden Erlösen geraten Telekommunikationsunternehmen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.

Peer Welling
Gürkan Gür
| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Verlustbeschränkung beim Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 UmwStG bestätigt

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Bei Umwandlungen von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften – etwa durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) oder im Wege des Formwechsels (§ 190 UmwG) – werden verschiedene „Gewinne“ im Umwandlungssteuergesetz ausgelöst. Der „Übertragungsgewinn“ lässt sich durch Antragstellung (§ 3 Abs. 2 UmwStG) in vielen Fällen mildern oder ganz vermeiden – der „Übernahmegewinn“ bzw. „Übernahmeverlust“ (§ 4 Abs. 4 UmwStG) hingegen nicht. Bei einem Übernahmeverlust ist gewerbesteuerlich gar keine Berücksichtigung möglich (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG), einkommensteuerlich hingegen eingeschränkt (§ 4 Abs. 6 UmwStG). Hierzu hat der IV. Senat des BFH nun erneut entschieden (IV R 3/23).

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FG Münster: Weitergeleitete Gruppenboni im Zentralregulierungsgeschäft nicht umsatzsteuerbar

Umsatzsteuer | Zentralregulierung | Aktuelle Rechtsprechung

Bonuszahlungen im Zentralregulierungsgeschäft werfen umsatzsteuerlich komplexe Abgrenzungsfragen auf. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 2024 (XI R 6/22) hat das Finanzgericht (FG) Münster im zweiten Rechtsgang entschieden, dass weitergeleitete Gruppenboni an die Anschlusskunden durch den Zentralregulierer im konkreten Streitfall weder eine Entgeltminderung noch ein Entgelt für eine eigenständige Leistung darstellen. Im Ergebnis liegt kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor. Für Unternehmen mit Einkaufs- und Zentralregulierungsstrukturen ist die Entscheidung praxisrelevant, weil sie die Bedeutung der konkreten Leistungsbeziehungen und Vertragsgrundlagen betont.

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BFH-Urteil: Gebühren für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 ff. AO

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht”, sagt § 89 Abs. 2 Satz 1 AO. Steuerpflichtige, die z.B. eine Umstrukturierung planen und noch vor ihrer Umsetzung stehen, können dadurch Rechtssicherheit bezüglich der Folgen im Verhältnis zur Finanzbehörde erlangen. Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei komplexen Sachverhalten hat der BFH jetzt erneut Stellung bezogen (II R 38/23).

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BAG kippt Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben

GT.Employment.Law.Bites – Urteil im Fokus:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das neue „Scan-Verfahren“ der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens liefert. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus, um den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher nachzuweisen.

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Aktuelle Presseinformationen

Grant Thornton in Deutschland auch in der diesjährigen Lünendonk-Liste® in den Top Ten

Juli 2026

Grant Thornton in Deutschland positioniert sich wie auch in den Jahren zuvor stabil in den Top Ten in der aktuellen Lünendonk®-Liste „Führende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland“. Grundlage des Lünendonk-Rankings bildet das vergangene Geschäftsjahr, in dem Grant Thornton in Deutschland einen Umsatz von 264 Mio. Euro verzeichnete.

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Tobias Eiblmeier verstärkt Grant Thornton als Partner im Bereich M&A Advisory

Juli 2026

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Tobias Eiblmeier verstärkt Grant Thornton als Partner im Bereich M&A Advisory

Grant Thornton in Deutschland tritt dem Stifterrat der Stiftung Lesen bei

Mai 2026

Die Stiftung Lesen gewinnt mit der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein neues Mitglied in ihrem Stifterrat. Seit 2025 setzt sich das Unternehmen für die Leseförderung ein und engagiert sich nun mit der Stiftung Lesen langfristig für das Gesellschaftsthema. Damit wächst das Netzwerk der Stiftung um einen starken Partner, der wirtschaftliche Erfahrung, gesellschaftliche Verantwortung und konkrete Unterstützung für bessere Bildungschancen zusammenbringt.