BAG kippt Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben
GT.Employment.Law.Bites – Urteil im Fokus:Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das neue „Scan-Verfahren“ der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens liefert. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus, um den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher nachzuweisen.