BFH-Urteil: Reichweite der Ausnahmen von der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ der Europäischen Union soll eine wirtschaftliche Mehrfachbesteuerung innerhalb einer Unternehmensgruppe bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen beseitigen. Dazu vermeidet sie u.a. Quellensteuerbelastungen bei Ausschüttungen innerhalb der EU. In der deutschen Umsetzung gemäß § 43b EStG ist die vollständige Befreiung von Quellensteuern u.a. an eine zwölfmonatige Haltedauer und 10 % Mindestbeteiligung gebunden. Daneben besteht eine Ausnahme nach § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die anlässlich der Liquidation oder Umwandlung einer Tochtergesellschaft zufließen. Zu dieser Besonderheit hat der BFH jetzt geurteilt (VIII R 8/24).