Aktuelle Themen
Aktivrente ab 2026
Geplante Aktivrente ab 2026: Worauf Arbeitgeber achten sollten
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Wie aus digitaler Komplexität ein Wettbewerbsvorteil wird
Ein besserer Software-ROI mit WalkMe am Beispiel im Maschinen und Anlagenbau
Im globalen Maschinen- und Anlagenbau steigen der Wettbewerbsdruck sowie die Anfor-derungen an Service und Effizienz. Eine Digital Adoption Platform wie WalkMe unterstützt Unternehmen dabei, exzellenten Service skalierbar zu machen – mit geführten Prozessen, schnellerem Onboarding und stabiler Datenqualität, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.
Vergütungsrecht nach VOB/B
Nachträge beim EP-Vertrag sind nach Einheitspreisen abzurechnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen 10 U 149/24) zur Vergütung von Nachtragsleistungen im Rahmen eines Bauvertrags nach den Regelungen der VOB/B entschieden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Vergütung für zusätzliche Leistungen zu berechnen ist, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Preisbildung zwischen den Vertragsparteien besteht. Das Gericht stärkt die Position des Auftraggebers hinsichtlich der Prüffähigkeit von Rechnungen und schafft Klarheit für die Praxis im Bauvertragsrecht. Wir fassen das Urteil für Sie zusammen.
EU-Innovationsfonds
IF25 Heat Auction – EU-Förderprogramm zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme
Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen Terms & Conditions zur neuen Auktion des EU-Innovationsfonds – der IF25 Heat Auction. Mit einem Förderbudget von einer Milliarde Euro soll die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme vorangetrieben werden. Unternehmen können Fördermittel für innovative Technologien wie Wärmepumpen, Elektrodenheizkessel, Widerstands- und Induktionsheizungen, Plasmasysteme sowie Solarthermie- und Geothermieanlagen beantragen.
Strategie. Regulierung. Zukunft.
KI Regulierung & Compliance
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