Aktuelle Themen

Geplante Reform der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht | Gesetzesreform

Die geplante Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO) markiert einen grundlegenden Wandel im Steuerstrafrecht. Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen könnten damit ein zentrales Instrument verlieren, um steuerliche Risiken durch vollständige Offenlegung zu bereinigen. Künftig soll die Selbstanzeige – abhängig vom Hinterziehungsbetrag – nicht mehr zur Straffreiheit führen, sondern lediglich strafmildernd wirken. Der Reformansatz erhöht den Druck auf Unternehmen erheblich und verstärkt den Bedarf nach frühzeitiger, verlässlicher Risikoidentifikation sowie nach einer Neuausrichtung von Steuer und Verteidigungsstrategien.

Katharina Lehner
Wiebke Werner
| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Abgrenzung zwischen Veräußerung nach § 17 EStG und Arbeitslohn nach § 19 EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Abgrenzung der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG hat in verschiedenen Kontexten Bedeutung, etwa bei der Frage des Steuersatzes (§ 32a EStG vs § 32d EStG). Auf Seiten des Steuerpflichtigen ist bei der Unterscheidung zwischen § 17 EStG – Einkünften aus Gewerbebetrieb – und § 19 EStG – Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hingegen die Bemessungsgrundlage aufgrund des Teileinkünfteverfahrens unterschiedlich. Auf Seiten des Arbeitgebers besteht nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Verpflichtung zum Einbehalt von Lohnsteuer (§§ 38 ff. EStG). Zu dieser Unterscheidung hat der BFH nun erneut entschieden (IX R 1/25).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Verlustberücksichtigung bei den sonstigen Einkünften des § 22 EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Verluste bei der Einkommensteuer werden durch Verlustausgleich – innerhalb des Veran-lagungszeitraums – und Verlustabzug – über die Grenzen des Veranlagungszeitraums hinaus – behandelt. Eine vollständige Versagung der Verlustberücksichtigung stößt verfas-sungsrechtlich an Grenzen (BVerfG v. 30.9.1998 – 2 BvR 1818–91, DStR 1998, 1743). Eine „bloße Schedulisierung“, also eine Verminderung der Ausgleichs- und Abzugsfähig-keit, ist hingegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungs-rechtlich zulässig. Von dieser Option macht der Gesetzgeber mithin häufig Gebrauch: So auch bei den Einkünften aus „sonstigen Leistungen“ des § 22 Nr. 3 EStG, die einen beson-ders engen Verlustverrechnungskreis aufweisen (§ 22 Nr. 3 Satz 3, 4 EStG). Zu diesem hat der BFH nun erneut entschieden (IX R 18/23).

| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Reichweite der Ausnahmen von der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ der Europäischen Union soll eine wirtschaftliche Mehrfachbesteuerung innerhalb einer Unternehmensgruppe bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen beseitigen. Dazu vermeidet sie u.a. Quellensteuerbelastungen bei Ausschüttungen innerhalb der EU. In der deutschen Umsetzung gemäß § 43b EStG ist die vollständige Befreiung von Quellensteuern u.a. an eine zwölfmonatige Haltedauer und 10 % Mindestbeteiligung gebunden. Daneben besteht eine Ausnahme nach § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die anlässlich der Liquidation oder Umwandlung einer Tochtergesellschaft zufließen. Zu dieser Besonderheit hat der BFH jetzt geurteilt (VIII R 8/24).

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Update | Energie Sofortprogramm: Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer vorerst gestoppt

Arbeits- und Steuerrecht | Energie-Entlastung

Die Bundesregierung plant, den aktuell hohen Energiekosten durch die Einführung einer Entlastungsprämie entgegenzuwirken. Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmenden bis Ende 2026 freiwillig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen können.

Stephanie Saur
Thomas Felzmann
Hannes Zug
Sandra Guyot
Ekatarina Petrusevych
Jasmin Ochsmann
| Lesezeit 2 Min. |
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Aktuelle Presseinformationen

Grant Thornton in Deutschland tritt dem Stifterrat der Stiftung Lesen bei

Mai 2026

Die Stiftung Lesen gewinnt mit der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein neues Mitglied in ihrem Stifterrat. Seit 2025 setzt sich das Unternehmen für die Leseförderung ein und engagiert sich nun mit der Stiftung Lesen langfristig für das Gesellschaftsthema. Damit wächst das Netzwerk der Stiftung um einen starken Partner, der wirtschaftliche Erfahrung, gesellschaftliche Verantwortung und konkrete Unterstützung für bessere Bildungschancen zusammenbringt.

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

April 2026

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Grant Thornton steigert Jahresumsatz im Geschäftsjahr 2024/25 auf 264 Mio. Euro

März 2026

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Grant Thornton in Deutschland beendet das Geschäftsjahr 2024/25 zum 30. September 2025 mit einem Konzernumsatz von 264 Mio. Euro (plus 6 Prozent gegenüber Vorjahr).