EuGH zur Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel
GT.Employment.Law.Bites – Urteil im Fokus:Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2026 – C-484/24 geklärt, welche Rolle die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verwertung personenbezogener Daten im gerichtlichen Verfahren spielt. Die zentrale Aussage: Ein DSGVO-Verstoß bei der ursprünglichen Datenerhebung führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Auch rechtswidrig erhobene personenbezogene Daten können grundsätzlich Gegenstand gerichtlicher Beweiswürdigung sein.