FG Münster: Weitergeleitete Gruppenboni im Zentralregulierungsgeschäft nicht umsatzsteuerbar
Umsatzsteuer | Zentralregulierung | Aktuelle RechtsprechungBonuszahlungen im Zentralregulierungsgeschäft werfen umsatzsteuerlich komplexe Abgrenzungsfragen auf. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 2024 (XI R 6/22) hat das Finanzgericht (FG) Münster im zweiten Rechtsgang entschieden, dass weitergeleitete Gruppenboni an die Anschlusskunden durch den Zentralregulierer im konkreten Streitfall weder eine Entgeltminderung noch ein Entgelt für eine eigenständige Leistung darstellen. Im Ergebnis liegt kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor. Für Unternehmen mit Einkaufs- und Zentralregulierungsstrukturen ist die Entscheidung praxisrelevant, weil sie die Bedeutung der konkreten Leistungsbeziehungen und Vertragsgrundlagen betont.