UWG 2026: Neue Prüfpflicht für Umsetzungspläne im Zusammenhang mit Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen
Green Claims im FokusAm 27. September 2026 tritt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft – und verändert die Spielregeln für Umweltaussagen fundamental. Wer künftig mit Klimazielen oder Nachhaltigkeitsversprechen wirbt (z.B. „Wir werden bis 2040 klimaneutral sein“), braucht mehr als gute Absichten. Ohne einen überprüfbaren und beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer überprüften Umsetzungsplan drohen Abmahnungen und Reputationsschäden. Unternehmen müssen jetzt handeln – bevor aus einer gut gemeinten Marketingmaßnahme ein rechtliches Risiko wird.