Aktuelle Themen

BFH-Urteil: Wann beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht bei gewerblicher Infektion?

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht des § 2 Abs. 1 GewStG knüpft materiell-rechtlich an den Gewerbebetrieb des § 15 Abs. 2 EStG an. Allerdings gibt es in zeitlicher Hinsicht Unterschiede zwischen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuerpflicht des § 2 Abs. 1 GewStG beginnt erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Die Einkommensteuer erfasst hingegen sämtliche betrieblichen Vorgänge ab der ersten Vorbereitungshandlung zur Eröffnung eines Betriebs. Mit Blick auf fiktive Gewerblichkeiten (§ 15 Abs. 3 EStG), die ebenfalls zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht führen, hat der BFH nun erneut zu dieser Fragestellung entschieden (IV R 5/24).

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EU‑Entgelttransparenzrichtlinie: Ist der 7. Juni 2026 ein harter Stichtag?

GT.Employment.Law.Bites:

Der 7. Juni 2026 markiert die Umsetzungsfrist der EU Entgelttransparenzrichtlinie. Für Arbeit-geber stellt sich dabei nicht nur die Frage, ob an diesem Stichtag automatisch neue Pflichten gelten, sondern auch, welches Risiko bereits heute für Unternehmen besteht.

Dr. Laura Krings
Martin Seitz
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Bau- und Montagebetriebsstätten 2026: Neue Verwaltungsauffassung und erhöhte Betriebsstättenrisiken für Maschinen und Anlagenbauer

Internationales Steuerrecht | Betriebsstätten | Maschinen und Anlagenbau

Bau und Montageprojekte im Ausland gehören zum Kerngeschäft vieler international agierender Maschinen und Anlagenbauer. Ebenso dazu gehört die Gefahr, dabei unbeabsichtigt eine steuerlich relevante Betriebsstätte zu begründen. Der Entwurf des neuen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Februar 2026 aktualisiert erstmals seit 1999 die Verwaltungsauffassung zum Betriebsstättenbegriff. Es rückt damit insbesondere die Bau und Montagebetriebsstätte wieder verstärkt in den Fokus.

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BFH-Urteil: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Gewerbesteuer weist seit vielen Jahren nur noch die Bemessungsgrundlage „Gewerbeertrag“ auf (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich zwar aus der nach EStG und KStG bestimmten Ausgangsgröße (§ 7 Satz 1 GewStG). Er wird aber durch die Modifikationen des § 7 Satz 2 ff. GewStG, der §§ 7a, 7b GewStG sowie die Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8, 9 GewStG umgeformt, um insbesondere den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer umzusetzen. Hierzu gehört auch eine Hinzurechnung für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, zu der der IV. Senat des BFH jetzt entschieden hat (IV R 26/23).

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GoBD-Compliance und E Rechnung: Anforderungen, Pflichten und Umsetzung im B2B-Bereich

Rechnungswesen & Tax Compliance

Die verpflichtende E Rechnung wurde zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B Umsätze eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt besteht zunächst für alle Unternehmen die Pflicht, E Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze empfangen zu können. Ab dem 1. Januar 2027 gilt zusätzlich die Pflicht zum Versand von E Rechnungen im B2B Bereich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800 T€. Ab dem 1. Januar 2028 wird diese Versandpflicht auf alle Unternehmen im B2B Bereich ausgeweitet.

Justus Röhricht
Thorsten Scharpenberg
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Aktuelle Presseinformationen

Grant Thornton in Deutschland tritt dem Stifterrat der Stiftung Lesen bei

Mai 2026

Die Stiftung Lesen gewinnt mit der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein neues Mitglied in ihrem Stifterrat. Seit 2025 setzt sich das Unternehmen für die Leseförderung ein und engagiert sich nun mit der Stiftung Lesen langfristig für das Gesellschaftsthema. Damit wächst das Netzwerk der Stiftung um einen starken Partner, der wirtschaftliche Erfahrung, gesellschaftliche Verantwortung und konkrete Unterstützung für bessere Bildungschancen zusammenbringt.

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

April 2026

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

Grant Thornton steigert Jahresumsatz im Geschäftsjahr 2024/25 auf 264 Mio. Euro

März 2026

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Grant Thornton in Deutschland beendet das Geschäftsjahr 2024/25 zum 30. September 2025 mit einem Konzernumsatz von 264 Mio. Euro (plus 6 Prozent gegenüber Vorjahr).