Aktuelle Themen

Was ist ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ für Zwecke der Ertragsteuern?
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Was ist ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ für Zwecke der Ertragsteuern?

Im steuerlichen Privatvermögen sind Wirtschaftsgüter „nur“ durch die Regelungen der §§ 17, 20 Abs. 2 und 23 EStG steuerlich verstrickt. Bei § 23 EStG ist diese Verstrickung allerdings zeitlich und sachlich begrenzt. Während die zeitliche Dimension maximal 10 Jahre umfasst, sind sachlich auch „andere Wirtschaftsgüter“ als Grundstücke umfasst. Ausgenommen sind allerdings „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“. Den „scope“ dieser Regelung musste der BFH jetzt erneut ausleuchten.
Dr. Martin Weiss
| Lesezeit 5 Min. |
Gut vorbereitet in die S/4HANA-Umstellung – SAP Activate als strukturierter Leitfaden für den Öffentlichen Sektor
Öffentlicher Sektor | SAP S/4HANA

Gut vorbereitet in die S/4HANA-Umstellung – SAP Activate als strukturierter Leitfaden für den Öffentlichen Sektor

Zahlreiche Organisationen des öffentlichen Sektors nutzen die Migration auf SAP S/4HANA als strategische Gelegenheit, ihre IT-Architektur zukunftssicher auszurichten. Dabei handelt es sich nicht um ein gewöhnliches IT-Projekt, sondern um einen tiefgreifenden Transformationsprozess, der eine umfassende Analyse und Neugestaltung zentraler Geschäftsprozesse erfordert. Ein methodisch fundierter Projektleitfaden ist dabei entscheidend, um Komplexität zu steuern und Risiken zu minimieren.
Thomas Koppe
Janek Stave
Dr. Dennis Renee Metzler
| Lesezeit 5 Min. |
Verspätungszuschlag und Corona-Krise
BFH-Urteil

Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Mit Urteil vom 30. Juli 2025 (Az. X R 7/23) entschied der BFH, dass die im Zuge der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 nicht wie eine behördliche Fristverlängerung im Sinne des § 109 AO wirkt., Die Folge: Bei verspäteter Abgabe ist ein Verspätungszuschlag zwingend nach § 152 Abs. 2 AO festzusetzen. Die Rückausnahme nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO, die eine Ermessensentscheidung nach § 152 Abs. 1 AO eröffnet hätte, hielt der BFH für tatbestandlich ausgeschlossen. Eine Ermessensentscheidung konnte der Kläger auch nicht aus den FAQ „Corona“ (Steuern) herleiten, zu deren Rechtscharakter der BFH im Rahmen seines Urteils ebenfalls Stellung bezieht.
Zekiye Kaya
| Lesezeit 6 Min. |
Teilzeit 2026 - Welche Regelungen gelten aktuell?
GT.Employment.Law.Bites

Teilzeit 2026 - Welche Regelungen gelten aktuell?

Die jüngste Teilzeit-Debatte, ausgelöst durch einen Antrag des Wirtschaftsflügels der CDU, hat das Thema Arbeitszeitreduzierung erneut in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang der bestehende gesetzliche Teilzeitanspruch künftig eingeschränkt werden soll. Der CDU-Parteitag hat am vergangenen Wochenende über den abgeschwächten, neu formulierten Antrag eines „geordneten Anspruchs auf Teilzeit“ beraten. Dieser fand Zustimmung. Unabhängig davon, wie politische Initiativen weiter ausgestaltet werden, bleibt es für Arbeitgeber entscheidend, die derzeit geltende Rechts-lage sicher zu beherrschen. Wir klären daher auf, was derzeit gilt.
Alicia Schlemar
Dr. Laura Krings
| Lesezeit 4 Min. |
BFH-Urteil: Der Kampf um teilentgeltliche Übertragungen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

BFH-Urteil: Der Kampf um teilentgeltliche Übertragungen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter hat zuletzt besonders im Bereich des steuerlichen Privatvermögens für Aufsehen gesorgt. Dort kommt die „strenge Trennungstheorie“ zur Anwendung, wonach für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (zB § 23 EStG) eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts erfolgt (BFH v. 11.3.2025 – IX R 17/24, DStR 2025, 1265). Für den Bereich des steuerlichen Betriebsvermögens besteht weiterhin Unsicherheit bezüglich dieser Frage, die der IV. Senat des BFH jetzt zugunsten der „modifizierten Trennungstheorie“ entschieden hat.
Dr. Martin Weiss
| Lesezeit 5 Min. |
Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ganz gleich, ob Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren oder einen unserer Experten in Ihrer Nähe finden möchten, wir bringen Sie mit dem richtigen Team in Kontakt.

Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet (*).

Unsere M&A Deals und Transaktionen

Aktuelle Presseinformationen

Februar 2026

Grant Thornton in Deutschland gewinnt Martin Biegel für die neue Funktion des CFO/COO

Seit Februar ergänzt Martin Biegel als neuer Chief Financial Officer / Chief Operating Officer (CFO/COO) die Unternehmensleitung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Grant Thornton in Deutschland und treibt in dieser Rolle die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens aktiv mit voran.

Januar 2026

Partnerzugänge in den Geschäftsbereichen Legal und Tax: Dr. Predrag Maksimovic, Christian Möser und Dr. Martin Weiss wechseln zu Grant Thornton

Partnerzugänge in den Geschäftsbereichen Legal und Tax: Dr. Predrag Maksimovic, Christian Möser und Dr. Martin Weiss wechseln zu Grant Thornton.

November 2025

Grant Thornton in Deutschland weitet Beteiligungsoptionen für Mitarbeitende aus

Grant Thornton in Deutschland weitet Beteiligungsoptionen für Mitarbeitende aus