BFH-Urteil: Verlustverrechnung bei gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 EStG)
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Das Einkommensteuerrecht kennt zahlreiche „Verlustschedulen“, die den vertikalen Verlustausgleich erschweren und im Extremfall ganz versperren. Die älteste von ihnen betrifft die gewerbliche Tierzucht und Tierhaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG). Nachdem das BVerfG die Mindestgewinnbesteuerung gebilligt hat (Beschluss v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14, DStR 2025, 2000), hat der VI. Senat des BFH mit Urteil vom 11.6.2026 (VI R 29/24) auch diese Beschränkung für verfassungsgemäß erklärt – und zwar selbst dann, wenn die Verluste infolge der zeitlichen Streckung des Verlustvortrags endgültig verfallen („Definitiveffekt“). Für die Beratung verlagert sich der Schwerpunkt damit endgültig auf die Qualifikations- und Feststellungsebene.