BFH-Urteil: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei einer Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen setzt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage in §§ 179 ff. AO voraus. Gerade bei (typischen oder atypischen) Unterbeteiligungen stellte sich daher häufig die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Feststellung erfolgen kann. In einem neuen Urteil stellt der VIII. Senat des BFH klar, dass die Besteuerungsgrundlagen einer typischen oder atypischen Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil nicht gesondert und einheitlich (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO) festzustellen sind (VIII R 33/24).