BFH-Urteil: Die passive Entstrickung von Wirtschaftsgütern
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Die „Entnahme“ (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) aus dem Betriebsvermögen führt im Regelfall zu einer Realisierung von stillen Reserven. Dafür muss der Steuerpflichtige allerdings eine Entnahmehandlung vornehmen. Durch § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 EStG wird eine Entnahme fingiert, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Der BFH (I R 41/22, I R 6/23) sieht – mit der Finanzverwaltung – den Tatbestand auch als erfüllt an, wenn diese Verschlechterung des Besteuerungsrechts nicht durch den Steuerpflichtigen selbst, sondern durch eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst wird („passive Entstrickung“).