Gemeinsam Lösungen finden
Wir unterstützen Sie auf sämtlichen Gebieten des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Vom Beginn eines Arbeits– oder Anstellungsverhältnisses bis zur Beendigung. Wir beraten Sie unter anderem bei der Erstellung und Verhandlung von Geschäftsführer- oder Arbeitsverträgen und der Ausgestaltung variabler Vergütungsmodelle. Auch im Verlauf des Arbeitsverhältnisses, wenn sich Änderungen ergeben, wie zum Beispiel die Einführung von Home-Office/Mobiler Arbeit, Workation oder ein Verhalten es Arbeitnehmers abgemahnt werden soll, sind wir für Sie da. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Umstrukturierungen/Restrukturierungen, verhaltensbedingten oder sonstigen Gründen. Wir helfen Ihnen bei der richtigen sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses und den daraus resultierenden Zahlungen. Im Falle von (gerichtlichen oder behördlichen) Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir vertreten Sie außergerichtlich, vor Gericht, gegenüber Behörden und vor Einigungsstellen.