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Services
Im Arbeitsrecht bieten wir umfassende Expertise für Unternehmen und Unternehmer.
So begleiten wir Umstrukturierungen und Transaktionen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten, erstellen entsprechende Konzepte und verhandeln diese, sofern notwendig, mit Arbeitnehmergremien. Wir beraten unsere Mandanten zudem im gesamten Bereich des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie der angrenzenden Gebiete des Handelsvertreter- und Sozialversicherungsrechts. Nutzen Sie unsere arbeitsrechtliche Expertise auch bei der Begründung von Dienstverhältnissen von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Dabei wägen wir im Rahmen unserer Beratung die Interessen der Parteien sorgfältig und vorausschauend in den von uns zu konzipierenden Vereinbarungen ab. Dies zählt ebenso zu unserem Beratungsportfolio wie die verantwortungsvolle Abwicklung oder Aufhebung eines solchen Anstellungsverhältnisses.
Sofern die Trennung von einzelnen Mitarbeitern, Betriebsstilllegungen oder umfangreichere Personalreduzierungen unabwendbar sind, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen und begleiten den gesamten Prozess einschließlich der Erstellung der notwendigen Dokumentation. Selbstverständlich gehört die Bearbeitung laufender arbeitsrechtlicher Fragen, sowohl im Bereich des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts, als auch in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, Antidiskriminierung, Teilzeitarbeit und Betriebsverfassung, ebenso zu unseren Leistungen wie die Vorbereitung und Begleitung der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland. Die steuerliche Bewertung unserer arbeitsrechtlichen Beratung – wie etwa auch die Beratung Ihrer Expats – ergänzen unser Leistungsportfolio.

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