Erhalt von Verlustvorträgen bei Sanierungen: Finanzverwaltung konkretisiert Sanierungsklausel
Beratungspraxis UnternehmenssteuernNach einer bereits im Vorjahr veröffentlichen Entwurfsfassung vom 24.03.2025 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr mit Schreiben vom 29.04.2026 verbind-lich zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG geäußert.