Die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der ESG-Kriterien sind bereits komplex und nehmen weiter zu. Sie erfassen alle Bereiche des unternehmerischen Handelns, sowohl administrativ als auch operativ. Die ESG-Herausforderungen sind also ein „Moving Target“.

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Unsere Leistungen

Nachhaltiges Bauen (Green Building) und dessen Zertifizierung zielt nicht nur auf die Minimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs ab, sondern auch auf die Reduzierung von Umweltbelastungen und die Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit eines Gebäudes. Betrachtet wird die Immobilie über ihren gesamten Lebenszyklus von der Planung und dem Bau über Nutzung, Betrieb und Wartung bis hin zur Demontage und Rückbau. Besondere Bedeutung kommt dabei einer vorausschauenden Sanierung bzw. Modernisierung von Bestandsgebäuden zu, die den jeweiligen ESG-Anforderungen genügt und die Marktgängigkeit der Immobilien erhält. 

Nachhaltige Mietverträge (Green Lease) sind sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein wichtiges Instrument im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Im Idealfall bieten sie nicht nur Potential für Kosteneinsparungen, sondern sind zunehmend auch ein wertbildender Faktor. Gleichwohl besteht vielfach ein Spannungsverhältnis zwischen den unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien, das praktikable Regelungen erfordert, die objektbezogen die jeweiligen ESG-Anforderungen und deren wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.   

Green Building und Green Lease sind daher zwei wichtige Bausteine für Ihre individuelle Nachhaltigkeitsstrategie, die bei der Nutzung, Bewertung und Finanzierung Ihrer Immobilien relevant werden. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen unterstützen wir Sie bei der vertraglichen Umsetzung der regulativen ESG-Anforderungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitswelt an die geltenden ESG-Kriterien anzupassen, z.B. bei der Einhaltung von Berichtspflichten, bei der Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes oder auch bei der Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes. 

Wir helfen Ihnen auch bei der vertraglichen Gestaltung von Arbeitgeberleistungen (z.B. bei der Anknüpfung variabler Vergütungen an die Erreichung von ESG-Zielen). 

Darüber hinaus begleiten wir Sie auch bei streitigen Auseinandersetzungen, wenn z.B. individuelle Ansprüche aus der Verletzung von Sozialstandards geltend gemacht werden oder wenn Beteiligungsrechte nicht oder nur unzureichend gewährt wurden.  

Wir identifizieren mit Ihnen bereits im Vorfeld mögliche ESG-relevante Haftungsrisiken, sowohl aus Sicht des Unternehmens als auch mit Blick auf die Organhaftung der ausführenden Vorstände/ Geschäftsführer. Die angemessene Berücksichtigung und Bewertung von ESG-Faktoren ist ein wesentlicher Bestandteil des Managements und der Eingrenzung von Prozessrisiken.

Wir passen Ihre Vertragsbeziehungen mit Lieferanten und Kunden an die gesetzlichen Anforderungen an. Wir unterstützen Sie bei ESG-bezogenen Streitigkeiten in der Lieferkette, z.B. bei der Trennung von problematischen Partnern oder bei dem Regress nach Haftungsfällen.  

Nachhaltigkeitsaspekte werden auch in der Werbung und im Jahresabschluss immer wichtiger. Damit steigt auch das Risiko von (unbedachten) Falschangaben. Wir verteidigen Sie im Streitfall gegen Greenwashing-Vorwürfe und haben dabei natürlich auch die EU Green Claims Directive im Blick. Neben dem Prozesserfolg achten wir dabei auch auf den Schutz Ihrer Reputation in der Öffentlichkeit.

Strategische Investoren wollen zunehmend das ESG-Profil verbessern. Kriterien sind z.B. der Erwerb von Unternehmen mit geringen CO2-Emissionen, solche mit besonders umweltfreundlichen oder ressourcenschonenden Produktionsverfahren oder solche, die Vorprodukte selbst herstellen, um die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards bei der Herstellung effektiver überwachen zu können.

Wir übernehmen im Rahmen des Due Diligence-Prozesses die Prüfung einer auf das Zielunternehmen und die jeweilige Branche angepassten ESG-Checkliste.

Wir prüfen, ob der Unternehmenskäufer (ggf. mit den verbundenen Unternehmen) als Folge der beabsichtigten Transaktion Schwellenwerte erreicht oder überschreitet und dadurch zu weiteren ESG-bezogenen Sorgfalts- oder Berichtspflichten gezwungen wird.

Wir allokieren Chancen und Risiken von ESG-relevanten Aspekten oder zukünftigen ESG-Entwicklungen im Unternehmenskaufvertrag und wir entwerfen ESG-spezifische Earn-out Modelle, um eine zukünftige Unternehmensentwicklung abzusichern und/oder auch anzustoßen.

Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung und Umsetzung nachhaltiger Investmentstrategien, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und gleichzeitig soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Unser Team kennt die regulatorischen Anforderungen und Entwicklungen im Investmentsektor genau und hilft Ihnen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Investments zukunftsorientiert zu gestalten.

Taxonomieverordnung:

Die Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Wir unterstützen Sie dabei, die strengen Kriterien der Taxonomie zu verstehen und in Ihre Investmententscheidungen zu integrieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Investmentfonds bzw. Finanzinstrumente den Anforderungen der Taxonomieverordnung entsprechen und als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Investments gezielt auf zukunftsorientierte und nachhaltige Branchen ausrichten und Ihre Glaubwürdigkeit als verantwortungsbewusstes Unternehmen stärken.

Offenlegungsverordnung (SFDR):

Transparenz und Offenlegung sind entscheidende Elemente für nachhaltige Investitionen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen insbesondere für Art. 6, 8 und 9 Offenlegungsverordnung, um sicherzustellen, dass Ihre Investoren und Kunden umfassende Informationen über Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen erhalten. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen ESG-Indikatoren zu identifizieren und Ihre Berichterstattung gemäß den Vorschriften der Offenlegungsverordnung anzupassen. 

Green-, Social- und Sustainability- linked- Bonds:

Wir unterstützen Sie bei der Emission von Green-, Social- und Sustainability-linked-Bonds sowie der Platzierung an entsprechenden Börsen, um Ihre nachhaltigen Anlagestrategien zu stärken. Diese Anleihen sind eine Möglichkeit, gezielt in Projekte und Unternehmen zu investieren, die positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft haben. Wir tragen Sorge für, dass diese Finanzinstrumente den Kriterien des European Green Bonds Standards (EUGBS) bzw. den ICMA Principles entsprechen und somit die entsprechenden Anforderungen erfüllen. 

Grüne Verbriefungen und Verbriefung von grünen Investmentfonds:

Grüne Verbriefungen sind ein weiteres innovatives Finanzprodukt, die den Weg für nachhaltige Investitionen ebnen. Speziell die Verbriefung von grünen Investmentfonds ermöglicht es, Kapital für umweltfreundliche Projekte zu mobilisieren und Investoren breitere Möglichkeiten für nachhaltige Anlagen zu bieten. Wir unterstützen Sie dabei als einer der Ersten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für grüne Verbriefungen zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre grünen Verbriefungen aufsichtsrechtlich erwerbbar, quotentauglich sowie Eigenkapitalschonend strukturiert sind.

Unternehmen benötigen Lösungen, damit ihre technische Infrastruktur möglichst wenig Energie verbraucht. Die Migration in Rechenzentren, die mit grüner Energie betrieben werden, rückt zunehmend in den Fokus der Entscheidungsträger, damit ein Beitrag zur Abbildung des „grünen Fußabdrucks“ geleistet wird. Wir begleiten Unternehmen auf diesem Weg und sorgen für den rechtlichen Erfolg von technischer Migration und Outsourcing.

Cybersicherheit:

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel gehört eine unzureichende Cybersicherheit zu den größten Risiken für Unternehmen. Angriffe auf kritische Infrastrukturen und vernetzte Systeme sowie Klimawandel bedrohen gleichermaßen materielle und immaterielle Unternehmenswerte. Da ESG die Grundlagen dafür legt, wie Investoren und Unternehmen die Auswirkungen ihrer Investitionen und Aktivitäten auf Umwelt, Gesellschaft, Ethik und Governance betrachten, bedarf es einer in die ESG-Thematik eingebetteten Cybersicherheitsstrategie unter Berücksichtigung des einschlägigen Rechtsrahmens, damit nachhaltige Innovation nicht durch Cyberangriffe gefährdet wird.

Datenschutz:

Wir helfen Unternehmen dabei, Datenschutz rechtlich und technisch mit den ethischen Anforderungen der ESG-Ziele zu verbinden und so im Unternehmen zum Erfolg zu führen. Ob beim Einsatz smarter nachhaltiger Produkte, künstlicher Intelligenz oder der Datenanalyse im Unternehmen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind hoch und teilweise komplex. Es gilt ganz besonders im Bereich des ESG, die datenschutzrechtlichen Grundsätze (z. B. Nichtdiskriminierung, Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheit, sexuelle Orientierung, Weltanschauung etc.) konsequent im Unternehmen umzusetzen und in der Unternehmenskultur auch zu leben. 

Hinweisgeberschutzgesetz:

Im Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes („Whistleblowing-Gesetz“) soll jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin dem Unternehmen über eine „Meldestelle“ anonym mitteilen können, wenn Missstände im Unternehmen wahrgenommen werden. Die Errichtung einer „Meldestelle“, die Beachtung der weiteren rechtlichen Anforderungen, eine prozessorientierte Steuerung und Vertiefung der ethischen Grundsätze im Unternehmen unterstützen wir mit unserem fachübergreifenden Expertenteam.

Digitale Innovation:

Digitale Innovation ist für eine erfolgreiche ESG-Strategie im Unternehmen unerlässlich. Ein ressourcenschonender Einsatz beispielsweise von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Energie oder Transportwegen oder auch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen führen zu einer Vielzahl von Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Unternehmen sind hier gefordert, in der Vorbereitung auf die sich abzeichnende europaweite Regulation Governance-Strukturen zu entwickeln, um frühzeitig auf die rechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen vorbereitet zu sein. Nur so lässt sich ein rechtlich zulässiger und ethisch vertretbarer Einsatz von KI-Systemen unternehmerisch steuern.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

Das LkSG gilt als Paradebeispiel für die ESG-Regulation. Wir helfen bei der Umsetzung der zwingenden Anforderungen des LkSG zur Einhaltung der Menschenrechte entlang weltweiter Lieferketten und der Gestaltung von Vertragsklauseln für unmittelbare Zulieferer. Beispielhaft zu nennen ist die, ob Lieferketten durch den Einsatz additiver Fertigung (3D-Druck) obsolet oder aber jedenfalls reduziert werden können, etwa weil Transportwege durch Vor-Ort-Produktion abgekürzt werden können. Wir leisten Rechtsberatung rund um den Aufbau von Plattformen oder dezentralen Fertigungs-Hubs, zur Verkürzung der Lieferketten, die Vertragsgestaltungen, Lizenzierungen, sowie den Schutz von IP-Rechten und Know-how.

Strafrecht:

Im Zusammenhang mit Greenwashing gibt es für Unternehmen eine Reihe rechtlicher Fallstricke. Dabei spielen neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken auch strafrechtliche Tatvorwürfe eine Rolle. Werden irreführende Nachhaltigkeitsangaben gemacht, kann dies zu strafrechtlichen Vorwürfen wie Betrug, Subventionsbetrug oder auch Kapitalanlagebetrug führen. Wir beraten präventiv und verteidigen im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs.

Marketing- und Wettbewerbsrecht:

Auch das Marketing- und Wettbewerbsrecht müssen im Hinblick auf ESG, etwa im Kontext von Marketinginhalten und Werbeaussagen, beachtet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die ESG-Compliance-Risiken zu erkennen und Abmahnungen zu vermeiden. 

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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