Neue Pflichten im Onlinehandel – Widerrufsbutton, Garantien und Gewährleistung
Was Handels- und E-Commerce-Unternehmen jetzt wissen müssenAb dem 19. Juni 2026 tritt § 356a BGB n.F. in Kraft und verpflichtet Online- und Marktplatz-Händler, für alle online geschlossenen B2C-Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Das Ziel: Der Widerruf soll so einfach sein wie der Vertragsschluss selbst.
