Bau- und Montagebetriebsstätten 2026: Neue Verwaltungsauffassung und erhöhte Betriebsstättenrisiken für Maschinen und Anlagenbauer
Internationales Steuerrecht | Betriebsstätten | Maschinen und AnlagenbauBau und Montageprojekte im Ausland gehören zum Kerngeschäft vieler international agierender Maschinen und Anlagenbauer. Ebenso dazu gehört die Gefahr, dabei unbeabsichtigt eine steuerlich relevante Betriebsstätte zu begründen. Der Entwurf des neuen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Februar 2026 aktualisiert erstmals seit 1999 die Verwaltungsauffassung zum Betriebsstättenbegriff. Es rückt damit insbesondere die Bau und Montagebetriebsstätte wieder verstärkt in den Fokus.

