BFH-Urteil: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5% im Bewertungsrecht
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Der BFH hat zur Bewertung lebenslänglicher Leistungen unter § 14 BewG entschieden. Diese beruhen auf einem Zinssatz von 5,5 %, wogegen der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat. Die Bemessung des Zinssatzes muss seiner Auffassung nach längere Zeiträume als bei anderen steuerlichen Regelungen abdecken.