Immobilienquote nach § 20 InvStG: Berechnung richtig einordnen
Investmentsteuerrecht & Immobilienfonds„Look-through“ oder „opaque entity“ – diese Frage stellt sich in vielen steuerlichen Kontexten, etwa bei „real-estate-rich“-Gesellschaften. Auch im Investmentsteuerrecht ist sie entscheidend: Die Bestimmung der Immobilienquote beeinflusst unmittelbar die Teilfreistellungen nach § 20 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Gerade bei mehrstufigen Fondsstrukturen ist die Berechnung umstritten. Das Finanzgericht (FG) Hessen (Beschluss vom 24.6.2025 – 4 K 382/24) hat hierzu jüngst Stellung bezogen und widerspricht der Verwaltungsauffassung – mit praktischer Relevanz für Anleger und Fonds.
