Unternehmen benötigen Lösungen, damit ihre technische Infrastruktur möglichst wenig Energie verbraucht. Die Migration in Rechenzentren, die mit grüner Energie betrieben werden, rückt zunehmend in den Fokus der Entscheidungsträger, damit ein Beitrag zur Abbildung des „grünen Fußabdrucks“ geleistet wird. Wir begleiten Unternehmen auf diesem Weg und sorgen für den rechtlichen Erfolg von technischer Migration und Outsourcing.
Cybersicherheit:
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel gehört eine unzureichende Cybersicherheit zu den größten Risiken für Unternehmen. Angriffe auf kritische Infrastrukturen und vernetzte Systeme sowie Klimawandel bedrohen gleichermaßen materielle und immaterielle Unternehmenswerte. Da ESG die Grundlagen dafür legt, wie Investoren und Unternehmen die Auswirkungen ihrer Investitionen und Aktivitäten auf Umwelt, Gesellschaft, Ethik und Governance betrachten, bedarf es einer in die ESG-Thematik eingebetteten Cybersicherheitsstrategie unter Berücksichtigung des einschlägigen Rechtsrahmens, damit nachhaltige Innovation nicht durch Cyberangriffe gefährdet wird.
Datenschutz:
Wir helfen Unternehmen dabei, Datenschutz rechtlich und technisch mit den ethischen Anforderungen der ESG-Ziele zu verbinden und so im Unternehmen zum Erfolg zu führen. Ob beim Einsatz smarter nachhaltiger Produkte, künstlicher Intelligenz oder der Datenanalyse im Unternehmen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind hoch und teilweise komplex. Es gilt ganz besonders im Bereich des ESG, die datenschutzrechtlichen Grundsätze (z. B. Nichtdiskriminierung, Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheit, sexuelle Orientierung, Weltanschauung etc.) konsequent im Unternehmen umzusetzen und in der Unternehmenskultur auch zu leben.
Hinweisgeberschutzgesetz:
Im Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes („Whistleblowing-Gesetz“) soll jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin dem Unternehmen über eine „Meldestelle“ anonym mitteilen können, wenn Missstände im Unternehmen wahrgenommen werden. Die Errichtung einer „Meldestelle“, die Beachtung der weiteren rechtlichen Anforderungen, eine prozessorientierte Steuerung und Vertiefung der ethischen Grundsätze im Unternehmen unterstützen wir mit unserem fachübergreifenden Expertenteam.
Digitale Innovation:
Digitale Innovation ist für eine erfolgreiche ESG-Strategie im Unternehmen unerlässlich. Ein ressourcenschonender Einsatz beispielsweise von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Energie oder Transportwegen oder auch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen führen zu einer Vielzahl von Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Unternehmen sind hier gefordert, in der Vorbereitung auf die sich abzeichnende europaweite Regulation Governance-Strukturen zu entwickeln, um frühzeitig auf die rechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen vorbereitet zu sein. Nur so lässt sich ein rechtlich zulässiger und ethisch vertretbarer Einsatz von KI-Systemen unternehmerisch steuern.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Das LkSG gilt als Paradebeispiel für die ESG-Regulation. Wir helfen bei der Umsetzung der zwingenden Anforderungen des LkSG zur Einhaltung der Menschenrechte entlang weltweiter Lieferketten und der Gestaltung von Vertragsklauseln für unmittelbare Zulieferer. Beispielhaft zu nennen ist die, ob Lieferketten durch den Einsatz additiver Fertigung (3D-Druck) obsolet oder aber jedenfalls reduziert werden können, etwa weil Transportwege durch Vor-Ort-Produktion abgekürzt werden können. Wir leisten Rechtsberatung rund um den Aufbau von Plattformen oder dezentralen Fertigungs-Hubs, zur Verkürzung der Lieferketten, die Vertragsgestaltungen, Lizenzierungen, sowie den Schutz von IP-Rechten und Know-how.
Strafrecht:
Im Zusammenhang mit Greenwashing gibt es für Unternehmen eine Reihe rechtlicher Fallstricke. Dabei spielen neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken auch strafrechtliche Tatvorwürfe eine Rolle. Werden irreführende Nachhaltigkeitsangaben gemacht, kann dies zu strafrechtlichen Vorwürfen wie Betrug, Subventionsbetrug oder auch Kapitalanlagebetrug führen. Wir beraten präventiv und verteidigen im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs.
Marketing- und Wettbewerbsrecht:
Auch das Marketing- und Wettbewerbsrecht müssen im Hinblick auf ESG, etwa im Kontext von Marketinginhalten und Werbeaussagen, beachtet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die ESG-Compliance-Risiken zu erkennen und Abmahnungen zu vermeiden.