BFH-Beschluss zu Stromsteuer und Versorgerstatus
Erneuerbare-Energien-Anlagen über 2 MW: BFH konkretisiert Einschränkungen beim Versorgerstatus nach § 1a Abs. 7 StromStV
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 19. Dezember 2024 (Aktenzeichen VII B 27/24) zentrale Aspekte zur Einschränkung des Versorgerstatus nach § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geklärt. Im Fokus stehen Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Biomasse oder Sonnenenergie erzeugen.