Meldepflicht für Plattformbetreiber
Abgabefrist für Betreiber von elektronischen Plattformen endet
Bis zum 31. Januar 2025 mussten Betreiber von elektronischen Plattformen ihre Meldung über Händler, die auf ihrer Plattform handeln, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Was zu tun ist, lesen Sie in diesem Beitrag.