Forschung & Steuerrecht
Forschungszulage: Nutzung von erweiterten Fördermitteln
Mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch die Forschungszulage gezielt erweitert. Forschende Unternehmen können seitdem unter anderem auch Wirtschaftsgüter fördern lassen, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angeschafft werden. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen sowie die Bewilligungsstelle Forschungszuglage die Voraussetzungen für die Antragstellung der erweiterten Fördermöglichkeiten geschaffen. Schließlich hat die neue Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags eine weitere Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung angekündigt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die neuen Regelungen und deren praktische Umsetzung.