Beratungspraxis Unternehmenssteuern
BFH-Urteil zur Teilwertabschreibung von Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen (IV R 28/22)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits bei Betriebsaufgabe auf den Teilwert abgeschrieben werden können – auch ohne Vollbeendigung der Gesellschaft.