Nur kurz nach dem Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur zur Kupfer-Glasfaser-Migration hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über digitale Netze (Digital Networks Act, „DNA“) vorgelegt. Der am 21 Januar 2026 veröffentlichte DNA soll unter anderem bestehende Vorgaben des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation ersetzen und neue Investitionsvoraussetzungen für den Ausbau fortgeschrittener Glasfaser- und Mobilfunknetze schaffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen mit Glasfaseranschlüssen bereits mit dem Vertragsschluss beginnt. Sofern Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, die Mindestvertragslaufzeit solle erst mit der Freischaltung des Endkundenanschlusses beginnen, seien solche Klauseln unwirksam.
Das BMDS hat Eckpunkte für eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Im Zentrum: neue Regeln für die Netzebene 4, Mitnutzungsentgelte und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Wir geben zum Jahresende einen Überblick, was auf die Branche zukommen könnte.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) hat am 2. Oktober das Konsultationsverfahren zur Kupfer-Glasfaser-Migration gestartet. Ziel ist es, den Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu flächendeckenden Glasfaserinfrastrukturen rechtlich und organisatorisch zu begleiten. Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit im Rahmen des Gigabit- und Glasfaserausbaus – und setzt die regulatorische Diskussion der letzten Monate fort.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Impulspapier zur Kupfer-Glasfaser-Migration veröffentlicht und darin aus ihrer Sicht den regulatorischen Rahmen für den Ausstieg aus der Kupferinfrastruktur skizziert. Insbesondere alternative Netzbetreiber hoffen darauf, dass die BNetzA diesen Umstieg geordnet, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Wir stellen das Papier auf den Prüfstand: Berücksichtigt es diese Anforderungen oder bleiben die Interessen der alternativen Netzbetreiber außen vor?
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln sich mit der Gestaltung von Kündigungsrechten und Transparenzpflichten von Telekommunikationsdiensteanbietern befasst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von den Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer digitalen Prozesse zur Verfügung gestellten Informationen die Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllen. Was bedeuten die Entscheidungen für Verbraucher und Unternehmen? Und welche Anpassungen sind nun erforderlich?