Legal | Telekommunikationsrecht
BGH: Vertragslaufzeit bei Glasfaser beginnt mit Vertragsschluss
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen mit Glasfaseranschlüssen bereits mit dem Vertragsschluss beginnt. Sofern Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, die Mindestvertragslaufzeit solle erst mit der Freischaltung des Endkundenanschlusses beginnen, seien solche Klauseln unwirksam.