Steuerlicher Querverbund & öffentliche Unternehmen
Der steuerliche Querverbund wird klimaneutral: Endlich Planungssicherheit für die Betreiber kommunaler Schwimmbäder!
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Oktober 2025 das lang erwartete Schreiben zur klimaneutralen Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds zwischen Schwimmbädern und Energieversorgungsbetrieben veröffentlicht. Damit schafft das BMF erstmals klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für kommunale Betreiber, die auf nachhaltige Energie setzen.