Internationale Gerichtsstandsklauseln in AGB
Wirksamkeit internationaler Gerichtsstandsklauseln in AGB im B2B-Geschäft
In internationalen B2B-Streitigkeiten ist die Klage grundsätzlich am Sitz der Gegenseite zu erheben. Wird sie nicht dort erhoben, drohen Verzögerungen und erhebliche Mehrkosten. Um dieses Risiko zu reduzieren, treffen Unternehmen häufig Gerichtsstandvereinbarungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Deren Wirksamkeit richtet sich jedoch nicht nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO), sondern nach internationalen Regelwerken wie dem HGÜ, der EuGVO und dem LugÜ. Damit die vereinbarte Zuständigkeit greift, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen und bestimmte Formvorgaben zwingend einzuhalten.