Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Einordnung von Energieverteilungsanlagen als sogenannte Kundenanlagen gefällt und diese als unionsrechtswidrig eingestuft. 

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz definiert neben dem vollregulierten Netz der allgemeinen Versorgung zudem das teilregulierte sogenannte geschlossene Verteilernetz sowie sog. Kundenanlage. Diese Kundenanlagen sind von der Regulierung und den Verpflichtungen eines Verteilnetzbetreibers ausgenommen.

Grundlage der EuGH-Entscheidung ist eine einzelne nationale Rechtsstreitigkeit vor dem Bundesgerichtshof; die Entscheidungsgründe können jedoch als allgemeingültig verstanden werden. Die Entscheidung wirft viele Fragen auf und birgt Unsicherheiten. Insbesondere Quartiersnetze und dezentrale Erzeugungskonzepte sind vor diesem Hintergrund zu überprüfen und Lösungsansätze zu entwickeln. Im Rahmen des kostenfreien Webinars geben wir Ihnen einen Überblick über die Entscheidungsgründe des EuGH sowie die daraus folgenden Auswirkungen und Hindernisse für die Energiebranche; hierbei beleuchten wir auch die hieraus entstehenden Risiken für die verschiedenen Versorgungskonzepte. Außerdem zeigen wir Ihnen bereits jetzt absehbare, mögliche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf. 

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