Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung mehrerer europäischer Rechtsakte im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel des ersten Omnibus-Pakets ist es, die Berichtspflichten zu vereinfachen und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu verkleinern. Konkret betreffen die Änderungen die CSRD, die EU-Taxonomie-Verordnung und die CSDDD.
Im Rahmen des Webinars erläutern wir die vorgeschlagenen Änderungen und ordnen diese für Sie ein. Außerdem erhalten Sie praxisnahe Hinweise für die Umsetzung in Ihrer Unternehmenspraxis.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Reduzierter Kreis berichtspflichtiger Unternehmen: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und bestimmten finanziellen Schwellenwerten wären künftig berichtspflichtig.
- Verschiebung der Berichtspflichten: Für bestimmte Unternehmen verschieben sich die erstmaligen Berichtspflichten um zwei Jahre.
- Vereinfachte Berichtsstandards: Die ESRS sollen in den nächsten sechs Monaten vereinfacht werden, wobei sektorspezifische Standards entfallen.
- Begrenzte Prüfungssicherheit: Es bleibt bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit.
Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Aspekte ein:
- Detaillierte Analyse der Änderungen der CSRD
- Auswirkungen auf die EU-Taxonomie-Verordnung
- Anpassungen in der CSDDD und deren Bedeutung
Wie sollten Unternehmen jetzt reagieren?
- Anpassung interner Prozesse: Bei Verschiebung der Berichtspflichten sollte die gewonnene zusätzliche Zeit für die Verbesserung interner Nachhaltigkeitsprozesse sowie einen effizienten Datenerhebungsprozess genutzt werden. Eine vorzeitige, freiwillige Prüfung schafft Sicherheit.
- Auch jenseits der Regulatorik bleibt das Thema Nachhaltigkeit: Unternehmen befinden sich in Value-Chains und werden täglich von Kunden um ESG-Informationen gebeten. Eine freiwillige Berichterstattung bringt Vorteile.