Nachhaltigkeitsberichterstattung
Referentenentwurf zur CSRD veröffentlicht
Am 5. Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) in Kraft. Dem deutschen Gesetzgeber wurde damals ein Zeitraum von 18 Monaten eingeräumt, um die Direktive in nationales Recht umzusetzen. Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf veröffentlicht.