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Wertpapierreporting

Wenn Sie die Vermögensverwaltung oder Verwahrung Ihrer Wertpapiere auf mehrere Banken oder Portfoliomanager verteilen, streuen Sie Ihr Risiko. Durch unabhängiges Wertpapierreporting stellen Sie einen fairen Leistungswettbewerb sicher.

Im Wertpapierreporting erhalten Sie regelmäßig Berichte, die Ihre Wertpapierdepots einzeln und konsolidiert abbilden. Sie bestimmen selbst, ob Sie durch wenige, verständliche Übersichten oder durch ausführliche Auswertungen informiert werden wollen. 

Ansprechpartner

Jörg Eigelshoven

Private Finance

Treten Sie mit uns in Kontakt

Die Bewertungen und Analysemethoden erfolgen über alle Banken hinweg einheitlich, so dass eine optimale Vergleichbarkeit Ihrer Verwaltungsmandate gewährleistet ist.

Performance

Die Ergebnisse der Vermögensverwalter werden durch die laufende Berechnung der Performance transparent. Entsprechend den Anlagerichtlinien kann für jedes Verwaltungsmandat ein Referenzindex berechnet werden, der die neutrale Marktentwicklung als Vergleichsgröße abbildet. Genauigkeit ist unsere Stärke, daher ermitteln wir die Performance für jede einzelne Position im Wertpapiervermögen. Auf dieser Basis aggregieren wir die Performance einzelner Anlageklassen wie Aktien, Renten oder Rohstoffe. Die Ergebnisse und wesentlichen Risikokennzahlen der einzelnen Portfoliomanager können in diesen Anlageklassen gegenübergestellt und mit repräsentativen Marktindizes verglichen werden. Durch diese Transparenz können Sie Stärken und Schwächen der jeweiligen Portfoliomanager objektiv beurteilen.

Strukturanalyse

Ihr Vermögensverwalter sollte seine Markteinschätzung nicht nur präsentieren, sondern auch konsequent durch taktische Entscheidungen in Ihrem Wertpapierdepot umsetzen. Durch unsere Strukturanalyse können Sie Anlageschwerpunkte und laufende Veränderungen erkennen. Darüber hinaus deckt die konsolidierte Berichterstattung Klumpenrisiken auf, die sich aus gleichgerichtetem Verhalten mehrerer Portfoliomanager in Ihrem Vermögen ergeben können.

Wir überwachen Anlagerichtlinien.

Vertraglich vereinbarte Anlagerichtlinien stellen sicher, dass parallel beauftragte Portfoliomanager optimal zusammenwirken. Wir überwachen, ob Ihre Vermögensverwalter sich daran halten. Für Investmentvermögen können wir zusätzlich auch auf die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Anlagebeschränkungen achten.

Wir halten Ihre Kosten unter Kontrolle.

In unserer Vermögensbuchhaltung werden Verwaltungs- und Depotgebühren, Spesen und Kommissionen, Abrechnungskurse und Zinssätze bei jeder Transaktion detailliert erfasst und mit vertraglich vereinbarten Konditionen verglichen. Neben offen ausgewiesenen Kosten analysieren wir auch die Marktgerechtigkeit von Transaktionskursen oder Zinskonditionen. Unsere Erkenntnisse fassen wir in einem kurzen Bericht zusammen oder erstellen für Sie einen ausführlichen Abrechnungskontrollbericht. Auch die Abwicklung selbst wird von uns überprüft, beispielsweise bei Wertpapierüberträgen zwischen zwei Depotbanken oder einer Kapitalmaßnahme im Aktienbestand. Vermögensnachweise der Depotbanken werden regelmäßig mit unserer Vermögensbuchhaltung abgestimmt.

Steuerreporting

Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt, die inländische Depotbanken zur Ermittlung und Erhebung Ihrer Steuern verpflichtet. In der Praxis wird die von der Politik versprochene Vereinfachung nicht immer erreicht, so dass Vermögensinhaber einen umfassenden Steuerbericht benötigen.

Wir stellen im Steuerbericht alle steuerrelevanten Geschäftsvorfälle im Kalenderjahr zusammen, überprüfen die von Inlandsbanken einbehaltene Abgeltungsteuer und ermitteln einen eventuell erforderlichen Korrekturbedarf. Für Ihre bei Auslandsbanken verwahrten Kapitalanlagen erhalten Sie Übersichten und Detailauswertungen, die Ihre Steuerveranlagung unterstützen. Steuerunterlagen Ihrer Depotbanken werden mit den Angaben unserer Vermögensbuchhaltung abgeglichen und dort, wo es erforderlich ist, ergänzt. Ausländische Quellensteuern werden gesondert berücksichtigt, da diese entweder angerechnet werden können oder ein Rückerstattungsanspruch im Quellenstaat geltend gemacht werden kann.