-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
-
Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
-
Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
-
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
-
Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
-
Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
-
Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
-
Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
-
Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
-
Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
-
Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
-
Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
-
Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
-
Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
-
Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
-
Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
-
Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
-
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
-
M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
IT-Recht
IT-Recht
-
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
-
Arbeitsrecht
IT-Recht
-
Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Immobilienwirtschaftsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
-
Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Managerhaftung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Prozessführung und Schiedsverfahren
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Versicherungsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Wirtschaftsstrafrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Compliance
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
-
Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
-
Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
-
Wertpapierreporting
Wertpapierreporting
-
Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Internationales Business
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
-
Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
-
So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
-
So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
-
So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
-
So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Beitrag wurde verfasst von unseren Expertinnen und Experten Christina Busch, Juliane Diester und Alexander Göbel.
Im Oktober 2021 haben sich mehr als 130 Staaten auf eine globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) geeinigt. Nach den Modellregelungen der OECD und des entsprechenden EU-Richtlinienentwurfs fallen Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in zwei der vorangegangenen vier Jahre in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.
Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vor
Am 20. März 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen nun einen Diskussionsentwurf des Gesetzes für die Umsetzung der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie in deutsches Recht veröffentlicht. Damit erfolgte die Veröffentlichung genau 3 Monate nach der Publikation der „Safe Harbours and Penalty Relief“ Vereinfachungen der OECD und dem Beschluss der entsprechenden EU-Richtlinie sowie rund 15 Monate nach Herausgabe der „Global Anti-Base Erosion Model Rules“. Nicht übernommen wurden im Diskussionsentwurf vor allem die Regelungen zu übergangsweisen Erleichterungen bei Bußgeld und Strafvorschriften („Transitional Penalty Relief“).
Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)“ verankert werden. Erstanwendungszeitpunkt soll in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie das erste nach dem 30. Dezember 2023 beginnende Wirtschaftsjahr sein. Die Einführung der Sekundärsteuerregelung ist für ein Jahr später geplant (also für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2024 beginnen).
Der Diskussionsentwurf ist stark an den OECD Model Rules sowie an der daran angelehnten EU-Richtlinie orientiert, enthält allerdings vereinzelt auch Ergänzungen und konkretisiert die Regelungen für deutsche Zwecke. So sieht der Diskussionsentwurf in Übereinstimmung mit den Model Rules eine nationale Ergänzungssteuer für den Fall einer auf Deutschland entfallenden Top-up Tax vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch im (unwahrscheinlichen) Fall einer Niedrigbesteuerung in Deutschland die Nachversteuerung an den deutschen Fiskus erfolgt – und nicht an einen anderen Staat. Daneben wurden in den Diskussionsentwurf nationale Regelungen zum Besteuerungsverfahren aufgenommen, zum Beispiel die Begründung einer so genannten Mindeststeuergruppe (§ 3 MinBestRL-UmsG), die Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines „Mindeststeuer-Berichts“ an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 67 MinBestRL-UmsG), Steuererklärungs- und entrichtungspflichten (§ 84 MinBestRL-UmsG) sowie die Anwendungsvorschriften für Doppelbesteuerungsabkommen (§ 88 MinBestRL-UmsG).
Mit Spannung erwartet wurde auch die Frage, in welchem Ausmaß die so genannte „Undertaxed Payment Rule“ greifen würde. Im Diskussionsentwurf wird nun klargestellt, dass die teilnehmenden Staaten des Pillar 2 Konzepts die weltweit tätigen Konzerne und Unternehmensgruppen ungeachtet des Sitzes der jeweiligen Konzernmutter vollumfänglich besteuern wollen, sodass im Zweifel auch eine einzelne deutsche Tochtergesellschaft die weltweite Steuerlast des gesamten Konzerns tragen muss.
Safe Harbour Regelungen der OECD wurden übernommen
Schließlich sind in dem Diskussionsentwurf ungeachtet einer diesbezüglich fehlenden EU-Richtlinie die (Transitional) Safe Harbour Regelungen und Vereinfachungen der OECD übernommen worden. Insbesondere die Transitional Safe Harbour Regelungen (§§ 75 MinBestRL-UmsG ff.) reduzieren den Implementierungsaufwand in einer Übergangszeit von in der Regel 3 Jahren für die meisten Konzerne enorm. Gleiches gilt für Konzerne mit geringer Auslandstätigkeit, die die Anwendung der Pillar 2 Regelungen für einen Fünfjahreszeitraum umgehen können (§ 74 MinBestRL-UmsG). Dauerhafte Erleichterungen bietet daneben die deutliche Vereinfachung zur Ermittlung des GloBE-Einkommens und Steuern für unwesentliche Gesellschaften (§72 MinBestRL-UmsG).
Für Erleichterungen muss einer von drei Tests bestanden werden
Übergangsweise Vereinfachungsregeln durch die „Safe Harbours“ der OECD können für Wirtschaftsjahre innerhalb des Übergangszeitraums 2024 bis 2026 in Anspruch genommen werden. Zur Ermittlung, ob diese Erleichterungen in der jeweiligen Jurisdiktion des Konzerns in Anspruch genommen werden können, sind drei Tests vorgesehen, die auf der Grundlage von bereits vorhandener Finanz- und CbCR-Daten durchgeführt werden können:
- De Minimis Test: In einer Jurisdiktion ist der Umsatz niedriger als 10 Millionen Euro und der Gewinn geringer als eine Million Euro. Sowohl der Umsatz als auch der Gewinn ermitteln sich dabei aus dem CbCR.
- Simplified ETR Test: Die ETR beträgt in der jeweiligen Jurisdiktion über 15 Prozent (in 2023 und 2024), über 16 Prozent (in 2025) und über 17 Prozent (in 2026). Die ETR kann dabei vereinfacht berechnet werden mittels der in der Rechnungslegung erfassten laufenden und auch latenten Steuern als Covered Taxes im Verhältnis zum Einkommen, das im Rahmen des CbCR ermittelt worden ist. Anpassungen sind nur in wenigen Fällen vorzunehmen.
- Routine Profits Test: Der Gewinn vor Steuern laut CbCR ist in der jeweiligen Jurisdiktion niedriger als der Wert, der sich aus der Berechnung der substanzbasierten Freistellung von Erträgen gemäß den Modellregelungen der OECD (Artikel 5.3) ergibt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus fünf Prozent der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und fünf Prozent der Buchwerte von berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögensgegenständen, wobei für einen Übergangszeitraum zunächst höhere Prozentsätze von zehn und acht Prozent anzuwenden sind.
Wird in einer Jurisdiktion einer der drei zuvor genannten Tests erfüllt, wird die Top-up Tax für diese Jurisdiktion auf null reduziert und die einzureichende Erklärung muss mit weniger Angaben versehen werden.
Praxishinweis
Somit bestehen zwar erhebliche Erleichterungen für Konzerne, die in den Anwendungsbereich von Pillar 2 fallen, jedoch muss nach wie vor sichergestellt werden, dass für jede Jurisdiktion, in der sich Constituent Entities befinden, ein GloBE Information Return abgegeben wird. Aufgrund der hohen Komplexität und des knappen Zeitraums bis zur Anwendbarkeit der Regelungen gilt es für Unternehmen, zeitnah Sicherheit bezüglich ihres persönlichen Anwendungsbereichs zu erlangen, um mögliche weitere Schritte analysieren und einleiten zu können.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema Pillar 2 – sprechen Sie uns an!
Termin vereinbaren?
Wir stehen jederzeit zu Ihrer Verfügung. Und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Vielen Dank!
Genau die Post, die Sie für Ihr Business brauchen.
Mit unseren kostenlosen Newslettern und Webinaren profitieren Sie von maßgeschneiderten Updates. Bringen Sie Ihre Unternehmung nachhaltig voran.