Jetzt ist MiKaDiv endgültig real – das Thema gehört auf die Agenda von Tax-Verantwortlichen

Neues Mitteilungsverfahren für Kapitalerträge

Dieter Kühnel
Von:
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Übersicht

Mit der Veröffentlichung der finalen Version des MiKaDiv-Kommunikationshandbuchs durch das Bundeszentralamt für Steuern, Stand 10. Dezember 2025, ist nun der technische und prozessuale Rahmen des Mitteilungsverfahrens verbindlich gesetzt. 

Gleichzeitig steht fest, dass MiKaDiv für Kapitalerträge gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen, faktisch also ab dem 1. Januar 2027. Deutsche Zahlstellen und Verwahrstellen sowie inländische börsennotierte Aktiengesellschaften werden MiKaDiv dann als verbindlichen Standard für die Meldung von Dividenden und für die Aktionärsidentifikation nach § 45b Absatz 9 des German Income Tax Act einsetzen müssen.

Für CFO, Heads of Tax, Tax Operations und Regulatory Reporting in Banken, Verwahrstellen, ausländischen Finanzinstituten und Emittenten bedeutet das: MiKaDiv ist kein nachgelagertes IT-Thema, sondern ein strategisches Steuer- und Datenprojekt. Es entscheidet darüber, wie belastbar Quellensteuerprozesse künftig sind, wie effizient interne steuerliche Kontrollsysteme arbeiten und wie anschlussfähig die Organisation für die kommenden EU-FASTER-Regelungen sein wird.

Wer MiKaDiv jetzt nur mit Blick auf die Mindestanforderungen umsetzt, wird spätestens mit der Parallelität von MiKaDiv, FASTER und internen Reportinganforderungen an Grenzen stoßen. Wer die finalen Vorgaben des Kommunikationshandbuchs dagegen nutzt, um Datenmodelle, Schnittstellen und Governance konsequent zu professionalisieren, positioniert MiKaDiv als Startpunkt für eine skalierbare, europafähige Quellensteuer-Plattform.

INHALTE

Was ist MiKaDiv und warum ist es eingeführt worden?

MiKaDiv ist das neue Mitteilungsverfahren für Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen. Es ist gesetzlich in § 45b und § 45c des Einkommensteuergesetzes verankert und wurde eingeführt durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz. 

Die Kernziele sind klar definiert:

  • Erhöhung der Transparenz an den Kapitalmärkten.
  • Verhinderung von Missbrauch bei der Dividendenbesteuerung, insbesondere im Umfeld von cum ex und cum cum Strukturen.
  • Vereinfachung und Standardisierung der Entlastung von Kapitalertragsteuer durch ein einheitliches Meldesystem.

Operativ setzt MiKaDiv auf eine digitale Meldung umfangreicher Datensätze entlang der gesamten Verwahrungskette. Für jeden wirtschaftlichen Eigentümer werden unter anderem Identifikationsdaten, Bestände, Transaktionen rund um den Dividendenstichtag sowie die beteiligten Finanzintermediäre gemeldet[WS1] . Die Übermittlung erfolgt in einem XML Datensatz über die ELMA Schnittstelle mit starker technischer und inhaltlicher Validierung[WS2] . 

Meldepflichtig sind insbesondere deutsche Zahlstellen und Verwahrstellen sowie inländische börsennotierte Gesellschaften, die nach § 45b Absatz 9 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 67d des Aktiengesetzes eine Aktionärsidentifikation durchführen und die Ergebnisse an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. 

Die Konsequenz ist eindeutig. Ohne MiKaDiv konforme Prozesse drohen fehlerhafte Meldungen, Verzögerungen oder Blockaden bei Steuerentlastungen, vermehrte Rückfragen der Steuerverwaltung und im Extremfall Sanktionen. Für Tax Funktionen ist MiKaDiv damit ein integraler Bestandteil des Kontrollumfelds für Quellensteuer.

Erste Erkenntnisse aus dem Kommunikationshandbuch

Das Kommunikationshandbuch macht deutlich, wie anspruchsvoll MiKaDiv in der operativen Umsetzung ist. Die Finanzverwaltung betrachtet die veröffentlichten Versionen inzwischen als verbindliche Grundlage, kleinere Anpassungen wie die verschärfte Validierung von Geburtsdaten in der XSD werden zielgerichtet nachgezogen. 

Auffällig sind drei Dimensionen

  • Daten: Hohe Granularität zu wirtschaftlichem Eigentümer, Transaktionshistorie und Verwahrungskette verlangt saubere Stammdaten, konsistente Tax Ownership und belastbare Historien.
  • Technik: Streng definierte XML Strukturen, Validierungsregeln und eine Quittungslogik mit Korrekturpflichten erfordern robuste Schnittstellen und Monitoring.
  • Organisation: MiKaDiv verbindet Wertpapier Backoffice, Tax, Compliance, Meldewesen und IT und verlangt damit funktionsübergreifende Steuerungsmodelle

Für Tax Verantwortliche ist das Kommunikationshandbuch deshalb weniger ein reines Technik-Dokument, sondern ein Blueprint für Datenarchitektur, Prozessdesign und Kontrollsystem im Quellensteuerumfeld. 

MiKaDiv als Light-Version von FASTER – strategischer Ausblick und Rolle von Grant Thornton in Deutschland und RAQUEST

Mit der FASTER Richtlinie hat die EU ein einheitliches Regelwerk für schnellere und sichere Entlastung von Quellensteuern geschaffen. Der Rat hat die Richtlinie am 10. Dezember 2024 angenommen, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 10. Januar 2025. Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis Ende 2028 umsetzen, die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2030. 

In aktuellen Marktbeiträgen wird MiKaDiv bereits als eine Art Babyversion von FASTER für den deutschen Markt beschrieben, da beide Regime auf digitale Meldungen, standardisierte Datenschemata und eine starke Rolle zertifizierter Finanzintermediäre setzen. Wer MiKaDiv heute sauber umsetzt, baut damit faktisch die Basis für FASTER fähige Quellensteuerprozesse auf.

Genau hier setzt Grant Thornton in Deutschland gemeinsam mit RAQUEST an. Die Kooperation mit RAQUEST ermöglicht es, MiKaDiv Meldungen nach § 45c Einkommensteuergesetz automatisiert und regulatorisch konform an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln und zugleich die technische und fachliche Grundlage für die künftige Umsetzung der FASTER Vorgaben zu legen. 

Unser Praxishinweis für die nächsten Monate lautet daher: Betroffene sollten MiKaDiv nicht nur fristgerecht erfüllen, sondern als strategischen Baustein für eine europaweit skalierbare, datengetriebene Quellensteuerplattform nutzen.