Im Juli 2025 wurde mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stär-kung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (sogenanntes Wachstumsboostergesetz) be-schlossen, den Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent schrittweise auf 10 Prozent zu senken. Obwohl die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erst ab 2028 in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt erfolgt, beeinflusst sie bereits jetzt den Jahresab-schluss 2025 durch die Bewertung latenter Steuern nach HGB und IFRS.
Filter:
12 von 381 Ergebnissen
Erbschaftsteuer, quo vadis? Das müssen Unternehmerfamilien wissen
Für Zahlungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) an private Zahlungsempfänger besteht seit den frühen 1990er Jahren eine Mitteilungspflicht im Sinne einer Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden. Neu ist: Zahlungen ab dem Jahr 2025 müssen verpflichtend elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Am 20. November 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Az. VI R 4/23) eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Stellplatzkosten nach der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als sonstige Mehraufwendungen oder als auf 1.000 Euro begrenzte Unterkunftskosten einzustufen sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2025 (Az. I R 1/23) eine praxisrelevante Entscheidung zur Verlustnutzung bei unterjährigem Change of Control getroffen. Besonders wichtig: Ein Verlustrücktrag nach § 10d EStG bleibt auch dann möglich, wenn im selben Jahr ein schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c KStG erfolgt ist. Das Urteil schafft neue Handlungsspielräume für Umstrukturierungen und Anteilsübertragungen.
Die Elektromobilität gewinnt weiter an Bedeutung – und auch steuerlich gibt es wichtige Neuerungen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Strompreispauschale in Kraft. Sie soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine deutlich einfachere Abrechnung von Stromkosten ermöglichen, wenn das Laden eines Firmenwagens zunächst privat verauslagt wird, etwa über eine häusliche Ladevorrichtung. Grundlage ist der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Durchschnittsstrompreis für private Haushalte. Arbeitgeber können künftig zwischen dem Nachweis der tatsächlichen Kosten und der neuen Strompreispauschale wählen und damit nicht nur Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch die Abrechnung von Stromkosten steuerlich optimal gestalten.
Preis ist wichtig – aber längst nicht alles. Multinationale Unternehmen müssen fachliche Kompetenz, Technologie, Governance und Transformationsfähigkeit ganzheitlich bewerten. Dieser Beitrag zeigt, welche Kriterien wirklich zählen und worauf es in der Praxis ankommt.
Die Wahl eines globalen Dienstleisters ist komplex und strategisch entscheidend. Ein strukturierter Auswahlprozess schafft Transparenz, reduziert Risiken und ermöglicht fundierte Entscheidungen. Erfahren Sie, wie Marktanalyse, Ausschreibungsdokument und Angebotsbewertung effizient umgesetzt werden können.
Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
Ein Jahr nach Veröffentlichung des ersten Schreibens zur E-Rechnung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein zweites Schreiben zur weiteren Konkretisierung der Regelungen rund um die elektronische Rechnung herausgegeben. Das Schreiben vom 15. Oktober 2025 aktualisiert das Schreiben vom 15. Oktober 2024 und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Wir beleuchten die wesentlichen Neuerungen und Klarstellungen des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen zur Prüf- und Validierungspflicht vertraut machen, um rechtssicher und effizient die Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse voranzutreiben.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Viele Kommunen verpachten Dachflächen zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen (PV). Häufig wird übersehen, dass auch die Überlassung von (Dach-) Flächen durch Kommunen zu einer Betriebsaufspaltung führen kann – mit erheblichen steuerlichen Folgen. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist und wie steuerliche Risiken vermieden werden können